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Landesbetrieb für Hochwasserschutz sieht sich nach wie vor nicht zuständig für Möseraner Deiche Möser nimmt neuen Anlauf für die Deichübertragung

Von Thomas Höfs 27.07.2013, 03:07

Bis 1873 war der Elbdeich zwischen Lostau und Hohenwarthe nicht nur ein Deich, sondern auch ein Bahndamm. Ein Bruch des Dammes ließ die Bahn die Strecke verlegen. Noch heute dient die vor 140 Jahren aufgegebene Bahnstrecke aber als Begründung für die Ablehnung des Hochwasserschutzes in den Ortschaften.

Möser/Lostau/Hohenwarthe l Die noch Lebenden können sich nicht mehr daran erinnern, dass auf dem Elbdeich zwischen Lostau und Hohenwarthe jemals eine Eisenbahn gefahren ist. Allerdings baute die Bahn 1843 die Strecke zwischen Magdeburg und Potsdam aus. Wegen der Hochwassergefahr bauten die damaligen Ingenieure die Strecke zwischen Biederitz und Hohenwarthe auf einem Damm. Als 1873 der Eisenbahndamm bei Hohenwarthe bei einem Hochwasser brach, verlegte die Bahn die Strecke auf die heute bekannte Route. Auf dem Damm wurden die Schienen abgebaut. Der Damm selbst blieb als Hochwasserbauwerk aber bestehen. Bis heute.

Weil nun aber einst eine Eisenbahn über den heutigen Elbdeich zwischen Lostau und Hohenwarthe fuhr, weigert sich die mit dem Hochwasserschutz beauftragte Landesbehörde, der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) bis heute, den Deich zu übernehmen. Mehrere Bürgermeister probierten sich in der Vergangenheit bereits daran, dem Land den Schutzdeich anzudienen. Bislang erfolglos.

Zuletzt hatte es der Lostauer Bürgermeister Markus Kreye (CDU) versucht, dem Land klarzumachen, dass der Hochwasserschutz im ganzen Land nach den gleichen Spielregeln gelten müsse. Auch er war erfolglos. Nicht nur im Hochwasserfall hat die verfahrene Situation dann vor allem Folgen für die Gemeinde. Während das LHW für den Hochwasserschutz im Land zuständig ist und die Deiche für das zu erwartende Hochwasser ertüchtigt, muss in der Gemeinde Möser der Möseraner Steuerzahler für den Hochwasserschutz aufkommen. Nur wenige Kilometer weiter kommt dafür das Land auf. Wie das mit dem Gleichbehandlungsprinzip vereinbar ist, fragen sich die Kommunalpolitiker aktuell wieder nach dem jüngsten Hochwasser.

Die Begründung, dass der Deich einst als Bahndamm gedient habe, sei absurd, meint Bauamtsleiter Hartmut Dehne aus der Möseraner Verwaltung. Der letzte Zug sei dort vor 140 Jahren gefahren. Irgendwann könne dies wohl kaum noch als Begründung dafür dienen, dass das LHW nicht für den Deich zuständig sei.

Der übergelaufene Deichabschnitt zwischen der Schleuse Niegripp und Hohenwarthe habe nach Dehnes Worten überhaupt keinen Status. Das sei seine letzte Information zu dem Thema, sagte er auf Nachfrage der Volksstimme.

Dehne kündigte an, dass die Gemeinde einen neuen Anlauf unternehmen werde, die Zuständigkeit des Hochwasserschutzes an dem ehemaligen Bahndamm dem LHW zu übertragen. Es könne nicht sein, dass die Gemeinde Möser hier für den Hochwasserschutz zuständig gemacht werde und entsprechende Kosten übernehmen müsse, sagt der Amtsleiter. Dann müssten auch andere Kommunen den Hochwasserschutz selbst in die Hand nehmen. Dann bräuchte das Land keinen Hochwasserschutzbetrieb.

Wie es um die Einordnung des ehemaligen Bahndammes bestellt ist, wollte die Volksstimme gern vom dafür zuständigen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt erfahren. Die Pressestelle sah sich aber gestern nicht in der Lage, die Fragen zur Zukunft des Hochwasserschutzes in der Gemeinde Möser zu beantworten. Erst am kommenden Dienstag, so die Ankündigung, könne mit einer Antwort aus dem Haus gerechnet werden.

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, der über eine eigene Pressestelle verfügt, reagierte überhaupt nicht auf eine Anfrage. Dabei dürfte das Thema den dort arbeitenden Mitarbeitern hinlänglich bekannt sein. Denn immer wieder in den zurückliegenden Jahren kam die Zuständigkeit zur Sprache, erinnert sich Hartmut Dehne.

Selbst während des Hochwassers habe er kaum Unterstützung durch die Fachleute des LHW erhalten, schildert der Amtsleiter. Als ein Wasserstrahl unter einem Siel hervorschoss, beschreibt er, habe er dringend einen Fachberater des LHW angefordert. "Ich habe dann angefangen so gut es geht zu verbauen. Ich habe davon aber keine Ahnung. Zum Schluss hat mir dann ein Fachmann am Telefon Ratschläge gegeben", schildert er. Es könne aber nicht sein, dass eine Gemeinde mit dem Hochwasser alleine gelassen werde und sich ein nach dem Gesetz dafür zuständiger Landesbetrieb mit dem Problem nicht beschäftige, meint der Amtsleiter.

In den kommenden Wochen werde sich die Verwaltung mit der Frage des Hochwasserschutzes befassen, kündigte er an. Dabei spielt für den Amtsleiter ebenso die Führung der Wasserwehren eine Rolle. Nach dem Wassergesetz sind die Unteren Wasserbehörden in den Landkreisen für die fachliche Anleitung der Wasserwehren zuständig, zitiert Dehne. Zwar seien Mitarbeiter der Behörde im Auto herumgefahren, hat er beobachtet. Eine fachliche Anleitung der Wasserwehren habe er nicht erkennen können. Seiner Meinung nach sei die Regelung unsinnig, weil sie an der Realität vorbei gehe, schätzt er ein.

In der Auswertung des Hochwassereinsatzes mit dem Landkreis wolle er das Thema ansprechen, kündigte er an. Nicht alles sei bei dem jüngsten Hochwassereinsatz optimal gelaufen, meint er.

Auch Bürgermeister Bernd Köppen (FDP) unterstützt seinen Amtsleiter. Auch für ihn sei es nicht nachvollziehbar, dass die Gemeinde allein für den Hochwasserschutz zuständig sei. Das könne eine Gemeinde nicht allein leisten, schätzt er ein. Auch Möser benötige die Hilfe von den Fachleuten des LHW und müsse sich auf den Landesbetrieb verlassen können.