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Stadt unterbreitet Eigentümern im Burger Sanierungsgebiet der Altstadt drei Varianten Ausgleichsbeiträge: Wer vorfristig zahlt, kann bis zu zehn Prozent sparen

Von Mario Kraus 24.08.2013, 03:13

Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet der Burger Altstadt können jetzt die Ausgleichsbeiträge vorzeitig ablösen - und damit Geld sparen. Anwohner in den ersten vier von 19 Teilgebieten wurden angeschrieben.

Burg l Im 75 Hektar umfassenden Sanierungsgebiet, das die Stadtverordnetenversammlung 1992 als solches deklariert hat, wurden seitdem Fördermittel in Millionenhöhe in die Hand genommen, um das Areal aufzuwerten und seinem historischen Zustand anzupassen. Mit einem Unterschied: Statt - wie außerhalb des Sanierungsgebietes üblich - Erschließungs- und Ausgleichsbeiträge zu zahlen, werden für die Eigentümer in diesem speziellen Gebiet nach Abschluss der Sanierungsarbeiten so genannte Ausgleichsbeiträge fällig.

Das heißt: Für einen Teil der mit öffentlichem Geld erfolgten Aufwertung des Areals muss eine entsprechende Summe gezahlt werden, weil letztlich eine Erhöhung des Bodenwertes eingetreten ist. Weil in vielen Bereichen der Altstadt mittlerweile die Sanierungen abgeschlossen sind, ist es vorgeschrieben, auch vorzeitig die von einem unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte errechneten Beträge einzufordern.

"Zwar wird das Sanierungsgebiet endgültig im Jahr 2021 aufgehoben, aber das Bau- gesetzbuch schreibt vor, dass einzelne Teilgebiete vorher entlassen werden müssen, wenn dort nicht mehr investiert wird", begründet Bau-Fach- bereichsleiter Mario Schmidt die Verfahrensweise. Das werde in den Jahren 2016/17 soweit sein.

Um den Eigentümern schon jetzt entgegenzukommen und gleichzeitig Geld für weitere Investitionen zu erhalten, haben sich Stadtrat und Stadtverwaltung entschieden, noch vor dem Abschluss aller Sanierungen im gesamten Altstadtgebiet auf freiwilliger Basis diese Ablösebeiträge einzuziehen - und zwar per Vertrag zwischen Stadt und Eigentümer. Das habe laut Mario Schmidt mehrere Vorteile. "Nicht nur, dass ein Nachlass von bis zu 10 Prozent gewährt wird, im Rahmen einer Ablösevereinbarung sind wir auch ermächtigt, individuelle Zahlungsmodalitäten zu vereinbaren." Zudem bestehe "in einem frühen Verfahrensstadium Investitions- und Rechtssicherheit", ergänzt der zuständige Stadt-Mitarbeiter Peter May. Darüber hinaus könne die Stadt alle Beiträge in vollem Umfang wieder zielgerichtet für weitere Bauvorhaben in dem Areal ein-setzen.

Denn: Kommt es zum Ende aller Sanierungen per Bescheid zur Zahlungsaufforderung, werden die Gelder zu einem Drittel an Bund, Land und Kommune abgeführt. Burg selbst hätte dann weniger Mittel zur Verfügung.

Die Stadt hofft, dass sich möglichst viele Eigentümer für die vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages entscheiden. Insgesamt gibt es 1500 Vertragspartner beziehungsweise Grundstücke, die um- lagefähig sind, so Peter May. Von 300 konkreten Angeboten liegen bislang 50 Vereinbarungen vor.