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Gemeinderat Biederitz fordert konkrete Untersuchungen Bau des Schöpfwerkes liegt zunächst auf Eis

Von Thomas Rauwald 18.12.2013, 02:06

Eine tiefgründige Faktenprüfung zum Bau eines Schöpfwerkes in Heyrothsberge forderte die FDP-Fraktion des Biederitzer Gemeinderates. Nach umfangreicher Diskussion wurde diesem Antrag mit zwei Modifizierungen zugestimmt.

Biederitz l "Es geht um sehr viel Geld", begründet Andreas Lange den FDP-Antrag, eine Entscheidung zum Bau zunächst auszusetzten. Zuerst solle mittels eines Gutachtens in Erfahrung gebracht werden, ob ein Schöpfwerk an der Ehleumflut in Heyrothsberge den von allen erwarteten Erfolg garantiert.

Michael Kriesche, der Vorsitzende einer Gübser Bürgerinitiative, die den Bau seit Jahren vehement fordert, sagt, die Gübser und Klein Gübser wollen keine nassen Keller mehr.

Doch derzeit steht nicht eindeutig fest, ob dem hohen Grundwasserstand generell und ob einem Aufstauen der Alten Ehle bei Hochwasser und geschlossenem Heyrothsberger Siel mit einem Schöpfwerk beizukommen ist.

Zur Problematik Schöpfwerk hat die Gübs Ingenieurgesellschaft im Auftrage des Landkreises Jerichower Land bereits eine Studie erarbeitet. Sie skizziert zunächst die Aufgaben- und Zielstellung, die Betroffenheit und ein Vielzahl von technischen Parametern eines möglichen Schöpfwerkes. Das Projekt würde in zwei Teile gegliedert werden. Zum einen den reinen Bau des Schöpfwerkes. Zum anderen die Schaffung von örtlichen Bedingungen (Sanierung des Endverlaufs der Alten Ehle), damit das Werk anständig arbeiten kann.

Eine Förderung ist möglich. Die Landesanstalt für Altlastenfreistellung ist dafür zuständig. Trotz aller Förderung müsste die Gemeinde zur Kofinanzierung einen Kredit in Höhe von rund 500 000 Euro aufnehmen. Die finanzielle Belastung würde durch Zins und Tilgung sowie Betriebskosten auf weit mehr als eine Million Euro ansteigen.

Deshalb fordert die FDP weitere Untersuchungen und hydrologische Berechnungen, Aussagen über Zielwasserstände und reduzierte Überflutungsflächen, eine Variantendiskussion und eine Kosten-Nutzen-Analyse durch ein Gutachten.

Dem setzt der Gübser Ortsbügermeister Karl Heinz Latz den Antrag entgegen, diese Untersuchungen im Zuge der weiteren Planung in Leistungsphase eins und zwei vom Gübser Ingenieurbüro durchführen zu lassen. Das Büro selbst habe weitergehende Untersuchungen als notwendig erachtet, stellt Latz fest.

Eine Vergabe ist vor der Förderantragstellung nicht möglich, macht Bürgemeister Kay Gericke deutlich. Sie darf außerdem nicht in öffentlicher Sitzung stattfinden.

Da offenbar Lange und Latz das gleiche meinen, aber anders bezeichnen, deutet sich ein Kompromiss an: Weitere Untersuchungen werden im Zuge der Planungen (Leistungsphase eins und zwei) im kommenden Jahr beauftragt. Es werden Fördermittel dafür beantragt. Der Gemeinderat wird über die Vergabe befinden. Auf Antrag von Karla Michalski wird die Entscheidung über den grundsätzlichen Baubeschluss ausgesetzt.