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Kopfschütteln in Biederitz / Bewährte Verkehrsregelung soll rechtswidrig sein / Kommune setzt auf eigene Befugnis Amtsweisung: Tempo-30-Zone muss wieder weg

Von Thomas Rauwald 18.01.2014, 02:20

Die Gemeinde Biederitz ist von der Kreisverwaltung aufgefordert worden, die im Herbst 2012 eingerichtete Tempo-30-Zone im Ortskern wieder aufzuheben. Die Tempozone sei rechtswidrig. Die Gemeinde und die Ortschaft wollen sich dieser Auffassung nicht beugen.

Biederitz l Offenbar hat jemand gegen die Einrichtung dieser Tempo-Zone geklagt, vermutet Bürgermeister Kay Gericke. Die Entscheidung sei vom Landesverwaltungsamt gefällt worden. Die Kreisverwaltung müsse sie nun durchsetzen.

Doch die Biederitzer verstehen die Welt nicht mehr. Das Landesverwaltungsamt entscheidet über eine Straße, die vom gleichen Amt im Jahr 2008 an die damalige noch selbstständige Gemeinde übertragen worden war. Damals stufte das Landesverwaltungsamt die Kreisstraße 1009 ab und versetzte sie in den Status einer Gemeindestraße, weil die Trassenführung durch den Ort keine überörtliche Funktion und Bedeutung hätte. Dafür stünden die Bundesstraße 1 und die Kreisstraße 1010 zur Verfügung.

Die Gemeinde kann nunmehr zwar für den Straßenunterhalt sorgen, darf aber nicht über die Nutzung entscheiden? "Das hat mit kommunaler Selbstverwaltung nichts zu tun", sagt Bürgermeister Gericke und weiß sich mit Ortsbürgermeister Carsten Schneider einig, hier auf der Eigenentscheidung der Ortschaft und der Gemeinde zu bestehen.

Die Biederitzer Ortschaftsräte hatten 2012 beschlossen, verschiedene Straßenzüge, die durch den Ortskern führen, in einer Tempo-30-Zone zu bündeln. Zunächst hatte es ein wenig Umgewöhnung bedurft, bis sich die Autofahrer auf die neue Situation eingestellt hatten. Doch schon nach einigen Wochen hatte Ortsbürgermeister Schneider eine positive Bilanz gezogen: Der Verkehr sei ruhiger geworden, durch die Vorfahrtsregelung rechts vor links ergäben sich größere Verkehrslücken, Fußgänger haben nun mehr Sicherheit beim Überqueren. Das gedrosselte Tempo schütze auch die Radfahrer. Schneider heute: "Es gab nicht einen einzigen Unfall und nicht einen Stau."

Außerdem sollte mit der Zone genau das unterstützt und erreicht werden, was auch mit der Abstufung beabsichtigt war: Der vor allem morgens und abends ununterbrochene Verkehrsfluss nach und aus der Landeshauptstadt sollte auf die Bundes- und Kreisstraßen gelenkt und der Ort umfahren werden.

Nun wiederum wird der überörtliche Verkehr, den es immer noch reichlich gibt, als Begründung dafür angeführt, dass eine Tempo-30-Zone nicht rechtens sei. Außerdem beruft man sich auf ein 16 Jahre altes Verkehrskonzept der Gemeinde, das mit der Abstufung der Kreisstraße 1009 (Straßenzüge Woltersdorfer Straße, Gartenstraße, Harnackstraße, Magdeburger Straße) bereits ausgehebelt worden war.

Die Forderung nach Aufhebung der Zone ist als Fachaufsichtliche Weisung ergangen. Das bedeutet, dass sie fristgerecht umgesetzt werden muss. Gericke und Schneider setzen auf die bei jeder Gelegenheit durch Ministerien und übergeordnete Behörden beschworene kommunale Selbstverwaltung und versuchen, die Weisung dennoch anzufechten. Ortsbürgermeister Schneider: "So schnell gebe ich nicht auf." Und weiter: "Es widerspricht dem schlichten, gesunden Menschenverstand, etwas zu ändern, das sich in der Praxis durchaus als sinnvoll und richtig erwiesen habt."