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Wo darf an Flüssen und Gräben gebaut werden? Berechnungen sagen, wo Überschwemmungswasser hinlaufen wird Nach Hochwasser jetzt Karten für Flutungsgebiete

Von Falk Heidel 21.03.2014, 02:14

Baugebiet oder Blumenwiese? Nach den beiden Hochwassern dieses Jahrhunderts gibt es seit neuestem Landkarten, die an unseren Flüssen und Gräben so genannte Überschwemmungsgebiete ausweisen.

Burg/Tucheim/Roßdorf l Laut Statistik erleben wir alle 100 Jahre ein großes Hochwasser. Zwei davon gab es in den vergangenen zwölf Jahren. Jetzt gibt es Berechnungen aus der Wasserbehörde des Landesverwaltungsamtes, die sichtbar machen, wohin das Wasser bei der nächsten Flut fließen würde. Aktuell gibt es zwei Karten für den Tucheim-Parchener Bach sowie für die Stremme-Region. Insgesamt wird es diese ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete für 26 Flüsse und Bäche in Sachsen-Anhalt geben, auch für Elbe und Saale.

"Dieses Kartenmaterial wird regelmäßig überarbeitet, in der Regel alle fünf Jahre - weil sich natürlich die Gegebenheiten ändern", erklärt Verwaltungsamtssprecherin Denise Vopel. "Beispielsweise dort, wo neue oder überarbeitete Deiche entstehen." Was die Menschen mit ihren Grundstücken in den Überschwemmungsgebieten beachten müssen, regelt das Wasserhaushaltsgesetz.

Was unterscheidet ein Überschwemmungsgebiet vom großen Rest des Territoriums? "Hier ist statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten", sagt Barbara Dennin von der Wasserbehörde. "Die Ermittlung eines Überschwemmungsgebietes erfolgt im Ergebnis einer hydraulischen Berechnung und stellt die tatsächliche Situation dar, die sich bei einem Hochwasser ergeben wu¨rde."

Landkarten sind im Internet jederzeit einsehbar

Laut Denise Vopel wurden die Behörden des Jerichower Landes und der einzelnen Kommunen im Vorfeld des Verfahrens beteiligt und informiert. Die Karten des Überschwemmungsgebietes sind im Internet unter der Adresse "http://lsaurl.de/KnI3" einsehbar.

Für Grundstücksbesitzer und mögliche Bauherren könnte es in den Überschwemmungsgebieten zu diversen Einschränkungen kommen. Barbara Dennin dürfen die Gemeinden hier keine Baugebiete ausweisen. Aber: "Keine Regel ohne Ausnahmen." Zudem dürfen Grundstückseigner nicht einfach so eine Mauer errichten oder gefährliche Stoffe ablagern: "Solche Vorhaben bedürfen einer Genehmigung." Gleiches gilt für Landwirte, die beispielsweise Weideland in Acker umwandeln wollen.

Für Ihle und Ehle gibt es bisher noch keine Erhebungen bezüglich der Überschwemmungsgebiete - entsprechend also auch kein Kartenmaterial. Die Fragen, ob und eventuell wann solche Gebiete für diese beiden Flüsse benannt werden, konnte das Landesverwaltungsamt in Halle gestern nicht beantworten.