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Landwirtschaft Landkreis erteilt sein "Ja": Biberdämme geschlitzt

Ein Bagger schlitzt bei Göbel drei Biberdämme auf. Anwohner befürchten
das Schlimmste. Eine Nachfrage beim Landkreis ergibt: Eine Genehmigung
liegt vor, das angestaute Wasser hat benachbarte Äcker überschwemmt.

Von Stephen Zechendorf 15.04.2014, 03:23

Hobeck/Göbel l Am 31. März stellte die Göbelerin Cosima Saul fest, dass ein Bagger sich anscheinend an den Biberbauten an der Ziepra zu schaffen macht. Kurz darauf ist der Bagger wieder weg. Die naturverbundene Landwirtin, die für die Grünen auch im neuen Stadtrat von Möckern antreten wird, stellt fest: Die Dämme sind angeschlitzt worden. Der Biberburg am Quelltopf der Ziepra ist nichts geschehen. Der Wasserstand ist allerdings deutlich herabgesunken, um etwa einen halben Meter.

Nachfragen bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Jerichower Land ergeben: Die Aktion war abgesprochen, eine Ausnahmegenehmigung wurde erteilt. "Die Erlaubnis galt befristet vom 10. bis zum 15. März", so der Pressesprecher des Landkreises, Henry Liebe.

Voraussetzungen für Ausnahmegenehmigung gegeben

Gemäß Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, die Lebensräume der streng geschützte zu beschädigen oder zu zerstören. Der Landkreis sah im vorliegenden Fall jedoch die Voraussetzungen für eine Ausnahmeerteilung gegeben: "Die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung ist im vorliegenden Einzelfall geeignet, erhebliche landwirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Zu dieser Zweckerreichung gibt es kein anderes, milderes Mittel als die teilweise Abtragung der drei Biberdämme", heißt es in der Ausnahmegenehmigung.

Zu dem Vorgehen sei mit der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe, Referenzstelle Biberschutz, am 5. März das Benehmen hergestellt worden. Die Referenzstelle Biberschutz ist in solchen Fällen zu informieren.

Fortpflanzung der Biber wird nicht behindert

Durch die Genehmigung, die Biberdämme befristet absenken zu dürfen, können nach Ansicht der Behörde "erhebliche gemeinwirtschaftliche Schäden" abgewendet werden: "Befristung und Begrenzung der Entnahmehöhe stellen sicher, dass Fortpflanzung und Aufzucht der streng geschützten Art nicht negativ beeinträchtigt wird. Es gilt als sicher, dass die lokale Population des Bibers durch die teilweise Entnahme des Dammmaterials nicht nachhaltig beeinträchtigt wird. Um Natur und Umwelt so geringfügig wie möglich zu beeinträchtigen sind alle Arbeiten schonend und rücksichtsvoll auszuführen."

Die Arbeiten wurden durch den Unterhaltungsverband am 10. März realisiert. Am 31. März wurden auf dem angrenzenden Acker lediglich Gräben zum Abfluss des angestauten Wassers ausgehoben. Das sei der Agrargenossenschaft als Bewirtschafter überlassen. Sowohl die Referenzstelle Biberschutz als auch der Landkreis kontrollierten den Sachverhalt am 1. April und stellten keine Verstöße fest, so Henry Liebe.