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Biederitzer erreichen Urteil zum Lärmschutz Neue Maßstäbe im Schallschutz

Dass Lärm die Gesundheit schädigen kann, darüber waren sich in Saal 1
des Magdeburger Oberverwaltungsgerichtes alle einig. Dort gewannen die
Biederitzer am Donnerstag mit ihrer Klage: Die Bahn muss in punkto
Lärmschutz neu abwägen. Und erstmalig über die Geschwindigkeit
nachdenken.

Von Franziska Ellrich 21.07.2014, 03:38

Magdeburg/Biederitz l Vier Jahre ist es her, dass das Eisenbahnbundesamt Planungsunterlagen für den Bau einer neuen Ehlebrücke und den vierspurigen Ausbau der Gleise bei Biederitz vorlegte. Die Bürger wurden angehört, eine Vielzahl erhob Einwände gegen den Plan. Grundlage für den geplanten Lärmschutz waren Berechnungen des bahneigenen Umweltzentrums. Die wurden überarbeitet und der Plan beschlossen.

Die Bürgerinitiative Lärmschutz Biederitz gründet sich, rund 350 Mitglieder schließen sich an. Vier Biederitzer gehen gerichtlich gegen den Beschluss vor. Das Eisenbahnbundesamt erklärt sich zu einem Mediationstermin bereit. Das gibt es bundesweit zum ersten Mal. Erster Erfolg der Bürgerinitiative: Ein neues Gutachten wird erstellt. Dabei erhöhen sich die sogenannten Schutzfälle von 39 auf 286. Vor allem nachts besteht die Gefahr, dass die Lärmgrenzwerte überschritten werden.

Initiative fordert mehr als nur Schallschutzfenster

Das Bundesamt ändert zwar den Planfeststellungsbeschluss, die Forderung der Bürgerinitiative nach einer Kombination von passiven und aktiven Maßnahmen mit Hilfe von Lärmschutzwänden und Geschwindigkeitsbegrenzungen spielt trotzdem keine Rolle.

Die Initiative hat genau dafür ein Ergänzungsgutachten erarbeitet. Die Biederitzer Kläger gehen wieder gerichtlich vor. Am Donnerstag vergangener Woche wird verhandelt. Wieder mit Erfolg: Das Eisenbahnbundesamt muss neu über Lärmschutzwände und Geschwindigkeitsbeschränkungen entscheiden. Rechtsanwältin Franziska Heß: "Das Gericht hat unsere Auffassung besta¨tigt, dass beim Ausbau von Eisenbahnstrecken auch Geschwindigkeitsbegrenzungen als Mittel des La¨rmschutzes in Erwa¨gung zu ziehen sind."

Das gab es so in Deutschland noch nie. Und ist mit einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes möglich geworden. Danach dürfen betriebliche Auflagen - wie die Geschwindigkeitsbegrenzung in den Nachtfahrstunden - dauerhaft eine Rolle spielen. Noch vor kurzem erklärte die Lärmschutzbeauftragte der Deutschen Bahn öffentlich: Solche Geschwindigkeitsbegrenzungen sollen bei der Bauplanung weiterhin keine Rolle spielen. Dabei geht es um die Konkurrenzfähigkeit vom Güterverkehr mit dem Transport auf Straße oder Wasser.

Urteil fordert neuen Plan von der Behörde

Darauf nahm der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht keine Rücksicht. "Das Bundesamt muss in den Abwägungsprozess mehr Möglichkeiten in Sachen Lärmschutz gegenüberstellen." Bisher soll nur passiver Schutz erfolgen, zum Beispiel durch Schallschutzfenster. Lärmschutzwände an den Gleisen für die Biederitzer wurden als zu teuer vom Eisenbahnbundesamt eingestuft. Die Kosten in sechsstelliger Höhe seien unverhältnismäßig.

Rechtsanwältin Heß bemängelte, dass dabei mit "Mondzahlen" gerechnet wurde. Dazu der Vorsitzende Richter: "Wenn ich die Zumutbarkeit der Kosten ermitteln will, muss die Berechnungsgrundlage richtig sein. Wie sehr darf also pauschalisiert werden?" Eine weitere Anregung für den neuen Plan. Bei der Gegenseite herrscht Unverständnis: "Der Lärmschutz wird aus Bundesmitteln finanziert, kein Grund zu verfälschen." Doch der Bund zahle eben nur so viel er laut Gesetz und der darauf basierenden Planfeststellung muss. Nicht genug für die Bürgerinitiative.

Eine Revision lässt das Oberverwaltungsgericht nicht zu. Doch Beschwerde dagegen kann das Eisenbahnbundesamt einlegen. Die Gegenseite muss die Kosten tragen. "Das ist ein Riesenerfolg für uns und ich möchte mich bei allen `Aktivisten` bedanken", sagte Dirk Matzke im Namen des Vorstandes der Bürgerinitiative.