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Videoüberwachung in Burg Datenschützer sehen keine Probleme

Die Videoüberwachung in der Stadt Burg wird als Anstoß für weitere polizeiliche Maßnahmen genutzt. Seit Mitte Juni überwacht das Burger Revier fünf Straßen und Plätze in der Burger Innenstadt, um Vandalismus zu verhindern. Datenschützer sehen in diesem Vorgehen keinen Verstoß.

Von Tobias Dachenhausen 23.07.2014, 03:13

Burg l 72 Stunden werden die Bilder der Kameras am und gegenüber des Burger Polizeireviers mit Blickrichtung zum Gummersbacher Platz, am Goethepark-Center, am Magdalenenplatz, am Markt und am sowjetischen Ehrenmal gespeichert. Die Kameras laufen 24 Stunden am Tag. Jede Auffällligkeit im Innenstadtbereich wird registriert und kann zu entsprechenden polizeilichen Maßnahmen führen. Die Datenschützer haben mit diesem Vorgehen kein Problem. "Derzeit habe ich kein Grund zu der Annahme, dass durch die Videoüberwachung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen wird", sagt Albert Cohaus, stellvertretender Datenschutzbeauftragter Sachsen-Anhalts.

Nach dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist es der Polizei erlaubt, an gefährlichen Orten eine Videoüberwachung durchzuführen. Warum die Burger Innenstadt als gefährlicher Ort im Sinne des Gesetzes einzustufen ist, sei dem Datenschutzbeauftragten in der vorliegenden Anordnung für die Videoüberwachung "ausführlich und nachvollziehbar" dargelegt, so Cohaus. Die Polizeidirektion Nord hatte die Maßnahme damit begründet, dass sich Straftaten wie Körperverletzung und Sachbeschädigung, vor allem in der Schartauer Straße, in den vergangenen Jahren häuften.

Grundsätzlich könne sich eine Videoüberwachung positiv auf die Sicherheit auswirken, meint der stellvertretende Datenschutzbeauftragte des Landes. "Die Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass die Kriminalität an den Orten, die videoüberwacht sind, zurückgeht", berichtet Cohaus. Neben Burg wird die Videotechnik aktuell noch in Magdeburg, Halle, Bitterfeld-Wolfen und Merseburg eingesetzt. Das Innenministerium spricht hier von einem positiven Einfluss auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.

Ein halbes Jahr soll die Videoüberwachung in der Kreisstadt ausprobiert werden. Danach folgt eine entsprechende Auswertung. Die 72-stündige Aufzeichnung der Aufnahmen wird sukzessive überschrieben. Nur sobald Vorkommnisse festgestellt werden, würden die entsprechenden Aufzeichnungen dauerhaft - bis zur Aufklärung der Straftat - gespeichert. "Gegen diese Speicherdauer bestehen aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken", betont Cohaus.