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In Gommern ist seit Montag die Schonfrist für Gehweg-Radler vorbei / Probleme in der Stadt und an der B 184 Straßen gehören Autofahrern nicht allein

Von Manuela Langner 07.08.2014, 03:12

Das Ende der Schonfrist für Gehweg-Radler, wie sie in Gommern seit etlichen Jahren geduldet wurden, wirft einige Probleme auf. Dazu gehören fehlende Ausschilderungen und drängelnde Autofahrer.

Gommern/Menz/Wahlitz l Ob zum Einkaufen oder für eine kleine Tour: Egal, welchen Weg Rudolf Heide aus Gommern zu erledigen hat, er setzt sich dafür auf sein Fahrrad. Er ist darauf angewiesen. Die Tretkurbel auf der linken Seite hat er für sein versteiftes Bein selbst zur Invalidenkurbel umgerüstet.

Die Ankündigung der Regionalbereichsbeamten, dass Gehweg-Radler in Gommern seit Wochenanfang zur Kasse gebeten werden, hat den Rentner verunsichert. Muss er künftig zahlen, wenn er unter den Bäumen am Friedhof entlang fährt? Weil die Fläche als Park gilt? Oder nicht? Wie verhält es sich mit der Strecke zwischen der Hagenstraße und der Martin-Schwantes-Straße am Mühlgraben entlang? Und im Pflaumenknick? Rudolf Heide wünscht sich eine bessere Ausschilderung der Radwege, damit jeder wisse, wo er fahren dürfe und wo nicht.

Mit den drei Strecken, die er aufgezählt hat, hat er gleich drei Beispiele gefunden, wo Radfahrer schieben müssen. Sowohl am Pflaumenknick als auch zwischen Hagenstraße und Martin-Schwantes-Straße sei der Weg zu eng, erklärte Regionalbereichsbeamter (RBB) Rüdiger Ebeling. Die Fläche vor dem Friedhof gelte als Park, also ist hier Radfahren auch nicht erlaubt. Aber in Rücksprache mit der Stadt sei zu prüfen, ob dort nicht ein kombinierter Rad- und Gehweg auszuschildern sei, ergänzte sein Kollege Karsten Dannemann.

"Ihr seid Verkehrsteilnehmer, ihr habt das Recht, die Straße zu benutzen."

RBB Rüdiger Ebeling

Die Gommeraner RBBs freuen sich über die Rückmeldungen aus der Bevölkerung. "Dafür sind wir ja da: Als Bindeglied zwischen Bevölkerung, Polizei und Behörden", setzte Rüdiger Ebeling hinzu.

In der Stadt habe das Gehweg-Radeln schon nachgelassen, können die RBBs berichten. Wer ertappt wird, muss zehn Euro bezahlen.

Aus ihren Gesprächen mit Gommeranern wissen sie, dass sich vor allem die Älteren nicht wohl dabei fühlen, auf der Straße zu fahren. Autofahrer würden dicht auffahren und drängeln, sind die geschilderten Erfahrungen. "Ihr seid Verkehrsteilnehmer, ihr habt das Recht, die Straße zu benutzen." Und dabei gehe es nicht darum, möglichst dicht an der Gosse zu radeln, sondern ruhig in der Mitte, so dass die Autofahrer keine Chance zum Überholen haben und sich mit der Zeit daran gewöhnen, dass die Radler die Straße ganz selbstverständlich benutzen. In Urlaubsgegenden ginge das auch.

Zugleich wollen Karsten Dannemann und Rüdiger Ebeling das Gespräch mit der Stadt suchen. Dort, wo Gehwege breit genug sind, sie auch als Radwege ausschildern zu lassen.

"Wir haben in Gommern 20 Jahre Erfahrung mit dem Gehweg-Verkehr und da ist nie etwas passiert, weil Radfahrer und Fußgänger Rücksicht genommen haben", fasste Rudolf Heide seine Erfahrung zusammen. Aus seiner Sicht sollte die alte Regelung weiter Bestand haben. Dass die Polizisten das Recht auf ihrer Seite haben, bestreitet er dabei nicht. Aber er fürchtet, dass es früher oder später einen schweren Unfall mit einem Radfahrer geben werde. "Die Sache ist doch die: In Gommern haben wir nicht so viele Radwege, auf denen man fahren kann."

Während innerorts in Gommern der Lkw-Verkehr aufgrund der Umgehungsstraße deutlich abgenommen hat, führt die vielbefahrene B 184 nach wie vor durch Menz und Wahlitz. In Menz ist der Gehweg entlang der Ortsdurchfahrt mit einem Verkehrszeichen "Fahrradfahrer frei" ausgeschildert, in Wahlitz fehlt der Hinweis. Hier müssen Radfahrer auf die B 184 ausweichen.

"Radfahrer und Fußgänger haben bislang gegenseitig Rücksicht genommen."

Fahrradfahrer Rudolf Heide

Das Problem schilderte Familie Naujoks aus Menz in einer E-Mail an die Redaktion. Frau Naujoks, die oft mit dem Fahrrad nach Gommern fährt, sei am Montag auf dem Rückweg in Wahlitz von Polizisten ermahnt worden, dass sie den Gehweg in Richtung Menz nicht benutzen dürfe, sondern auf der Fahrbahn fahren müsse.

In umgekehrter Richtung von Menz nach Gommern ähnelt die ordnungsgemäße Strecke des Fahrradfahrers eines Hürden- oder Spießrutenlaufes: Wer aus Richtung Königsborn kommt, muss am Ortseingang Menz an der Verkehrsinsel die Straßenseite wechseln, kann dort den Gehweg benutzen. Am Ortsausgang von Menz muss der Radfahrer von der rechten Seite wieder nach links, weil dort der straßenbegleitende Radweg außerorts verläuft. Am Ortseingang Wahlitz ist dieser Radweg wieder zu Ende. Abermals muss der Radler die Straßenseite wechseln. Weil der Wahlitzer Gehweg nicht für Fahrradfahrer frei ist, muss er auf der B 184 fahren. Am Ortsausgang Wahlitz beginnt wieder der straßenbegleitende Radweg, das heißt, der Radler muss abermals die Straße überqueren. Kurz vor Beginn der Umgehungsstraße macht es die erste Verkehrsampel dem Radfahrer einfacher, erneut die B 184 zu überqueren, um nach Gommern reinzufahren.

Die RBBs wollen auch für Wahlitz in der Stadtverwaltung nachhaken, ob dort der Gehweg nicht für Radler freigegeben werden kann.

"Nach meiner Auffassung muss für die Wahlitzer Durchfahrt auch wegen der Kurve umgehend eine Regelung zu Gunsten aller Fahrradfahrer getroffen werden, zumal der vorhandene Weg zweifarbig gestaltet wurde", äußerte sich Herr Naujoks in seiner E-Mail. Er fragt: "Soll es auf dieser stark befahrenen B 184 erst wieder zu einem Unfall kommen?" Er habe Angst um seine Frau.