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Kreisverwaltung widerspricht Bürgerinitiative Fällungen nicht verboten

22.08.2014, 01:13

Biederitz (tra) l Zur Baumfällung im Naturfreundewald (Burger Volksstimme vom 21. August) hat gestern Nachmittag das Landratsamt die Einschätzung von Peter Specht, dem Sprecher der Bürgerinitiative "Naturfreundewald", widersprochen. Die Kreisverwaltung stellte fest, dass ein Verbot für die Fällung nicht gilt, weil durch die erforderliche Ausarbeitung der Eingriffsregelung im B-Plan dem Naturschutz bereits Rechnung getragen wurde. Demzufolge gelte das Verbot der Fällung im Zeitraum von März bis September in diesem Fall nicht. Es handele sich somit um einen zugelassenen Eingriff. Es habe in dieser Hinsicht auch keinen Antrag an die Untere Naturschutzbehörde gegeben.

Das Bauunternehmen hatte aber unabhängig davon die Untere Naturschutzbehörde darum gebeten, vor der beabsichtigten Fällung eine artenschutzrechtliche Kontrolle durchzuführen. Dabei seien keine artenschutzrelevanten Aspekte festgestellt worden, die Einfluss auf die Fällarbeiten haben könnten.

Auch die genehmigungspflichtige Waldumwandlung entspreche den Festlegungen des Bebauungsplanes, so der Kreis. Dadurch habe der Investor einen Rechtsanspruch auf diese Waldumwandlung. Mit der Rechtskraft des B-Plans seien alle genehmigungsrechtlichen Aspekte gegeben.