1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Burg
  6. >
  7. 266 Euro zahlt Sozialamt Jerichower Land für eine Wohnung

Hartz IV 266 Euro zahlt Sozialamt Jerichower Land für eine Wohnung

Hartz-IV-Empfänger bekommen Miete sowie Heizkosten erstattet. "In angemessener Höhe", sagt das Sozialamt. Doch wo genau liegt dieser Wert für derzeit 5800 Bedarfsgemeinschaften im Jerichower Land?

Von Falk Heidel 12.09.2014, 03:10

Burg/Genthin l Welche Mietpreise bekommen Hartz-IV-Empfänger, sogenannte Bedarfsgemeinschaften, vom Amt erstattet? Die Antwort liefert ein Papier namens Kdu-Richtlinie. Das Kürzel steht für Kosten der Unterkunft.

Ab Oktober soll eine neue Kdu-Richtlinie in Kraft treten. Das Papier geht derzeit durch die Instanzen des Kreistages und soll dort am 1. Oktober abgesegnet werden. Demnach gelten für einen Ein-Personen-Haushalt bis zu 50 Quadratmeter Wohnfläche als angemessen. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich dieser Wert um zehn Quadratmeter. Der Landkreis erstattete bisher Grundmieten bis zu einer Höhe von 4,10 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Dies galt zudem für die Vorauszahlung von Betriebskosten bis zu 1,20 Euro pro Quadratmeter. Hinzu kommen die Heizkosten.

Jetzt ist alles anders. Aufgeteilt wird das Jerichower Land in drei Wohnungsmarkt-Typen. Begründung: Nachfrage und Mietpreise liegen in einem Dorf bei Möckern auf einem ganz anderen Niveau als beispielsweise in Burg. Wohnungstyp I sind die Orte der Gemeinden Möser und Biederitz. Typ II bilden die Städte Burg, Genthin und Gommern. Zusammengefasst in Typ III sind die Gemeinden Elbe-Parey, Jerichow und Möckern.

Auf den Wohnort kommt es an

Ein Beispiel für die neuen Kostensätze: Eine Ein-Personen-Wohnung in Genthin (Typ II) bis zu 50 Quadratmeter darf bis zu 266 Euro kosten, um als "angemessen" anerkannt zu werden. Bei vier Personen dürfen es bis zu 80 Quadratmeter sein, die bis zu 408 Euro kosten dürfen.

Die Single-Wohnung für die anderen Typen in Biederitz, Möser, Jerichow, Elbe-Parey und Möckern dürfen bis zu 275 Euro kosten. 18,5 Millionen Euro kostet dies dem Landkreis pro Jahr. Übrigens gibt es für Garagen, Stallungen und Gärten keine Kostenerstattung vom Sozialamt.

Erhöht worden sind auch die Erstattungskosten für die Ersteinrichtung einer Wohnung. Ein Ein-Personen-Haushalt darf Möbel und Geräte im Wert von 820 Euro anschaffen. Bei mehreren Leuten bekommt die erste Person 950 Euro erstattet, jede weitere 155 Euro.

Die bisherige Kdu-Richtlinie ging nach Ansicht von Fachleuten weit an der Realität des Wohnungsmarktes vorbei. Deshalb hatte ein Hamburger Unternehmen jetzt eine neue Preistabelle erarbeitet, die im Sozialausschuss des Kreistages am Mittwoch in Burg thematisiert wurde. Sozialamtsleiter Hans-Jürgen Conrady: "Die derzeitige Richtlinie wird von den Gerichten nicht mehr akzeptiert."

Das Unternehmen habe Fragebogen entworfen, die über die Beschaffenheit der einzelnen Wohnungen Auskunft geben sollen. Conrady: "Die großen Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften haben sich dankenswerterweise beteiligt. Das gilt auch für 2000 Kleinvermieter."

Eine Kdu-Richtlinie gibt es seit 2005. Vier Jahre später ist die noch gültige Fassung in Kraft getreten. Conrady zufolge soll die neue Richtlinie in zwei Jahren überarbeitet werden: "In vier Jahren könnte es dann wieder eine Neufassung geben."

Allerdings fand das Papier im Sozialausschuss nicht nur Zustimmung. Elke Fenger-Schwindack (SPD): "In dieser Erhebung sind Wohnungen für Menschen mit einem Handycap nicht berücksichtigt worden. Man darf nicht vergessen, dass behindertengerechter Wohnraum eine andere Ausstattung und damit ein anderes Preisgefüge hat." Zudem kritisierte sie die pauschalen Zahlen für die Heizkosten: "Oft sind preisgünstige Wohnungen schlecht gedämmt und verursachen daher höhere Kosten als sanierter Wohnraum, der allerdings wegen höherer Mietkosten nicht gefördert wird."

Richtlinien müssen festgelegt werden

Dazu erklärte Kreisvorstand Bernhard Braun: "Pauschalisiert sind lediglich die Vorauszahlungen, alles andere regelt dann die Abrechnung. Jedoch müssen wir für die Richtlinie Werte festlegen, um Grenzen zu setzen."

Zu den festgelegt Wohnungstypen meinte Dr. Peter Randel (Freie Wähler): Die Orte der Gemeinde Gommern sind bei den Städten wie Genthin und Burg eingeordnet, doch innerhalb einer Gemeinde gibt es riesige Unterschiede. Man kann Leitzkau kaum mit Gommern vergleichen."

Einen Passus wollte Matthias Fickel (CDU) aus der Kdu-Richtlinie gestrichen wissen, ehe er zustimmen könne: "Es geht darum, den Landrat zu ermächtigen, diese Richtlinie jederzeit zu ändern." Fickel: "Damit rauben wir dem Kreistag in diesem Fall das Recht auf Mitbestimmung."

Dr. Peter Randel: "Gibt es Schulungen für die Sachbearbeiter zur neuen Richtlinie?" Bernhard Braun: "Es ist Sache der Vorgesetzten, die Vorgehensweise mit seinen Mitarbeitern zu besprechen."