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Erörterungstermin für umstrittenes Vorhaben in Zeppernick wird auf den 16. Oktober in Burg festgesetzt Kreis befasst sich mit Windpark-Eingaben

Von Stephen Zechendorf 01.10.2014, 03:07

Am 16. Oktober um 10 Uhr werden in der Stadthalle Burg die Einwendungen gegen den beantragten Windpark Zeppernick vorgestellt und erörtert. Darüber informiert der Landkreis Jerichower Land in seinem aktuellen Amtsblatt.

Zeppernick/Burg l In der Vergangenheit hatten Bürger und beteiligte Dritte die Möglichkeit gehabt, unter anderem auch im Rathaus Möckern die Antragsunterlagen der Firma Lorica Windpark Stegelitz GmbH Co. KG einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Das Kreisvorstandsmitglied des Jerichower Landes, Bernd Girke, bestätigte gestern auf Nachfrage, dass eine "Unmenge" Einwendungen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde im Landkreis eingegangen seien. Eine konkrete Zahl konnte er spontan nicht nennen.

Ablehnungen müssen begründet werden

All diese Stellungnahmen und Einwendungen - darunter auch solche von Bürgerinitiativen und Naturschutzverbänden - werden in dem nun vom Landkreis festgelegten Erörterungstermin in Burg vorgestellt. Mehr noch: Es erfolgt zugleich die Anerkennung oder Ablehnung dieser Einwendungen. Im Falle von Ablehnungen der Einwendungen muss eine rechtliche Begründung erfolgen Der Erörterungstermin in der Burger Stadthalle, Platz des Friedens 1, ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens zum Antrag der Firma Lorica Windpark Stegelitz GmbH Co. KG auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwölf Windenergieanlagen (WEA) in den Gemarkungen Zeppernick und Brietzke beantragt.

Zwölf fast 200 Meter hohe Windanlagen geplant

Die Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-101 haben eine Gesamthöhe von 199,5 Metern (Nabenhöhe 149 Meter, Rotordurchmesser 101 Meter) und eine Nennleistung von jeweils 3 MW. Dieses Vorhaben bedarf der Genehmigung durch die Untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Jerichower Land. Auch handelt es sich um ein UVP-pflichtiges Vorhaben gemäß dem Gesetz u¨ber die so genannte Umwelt-verträglichkeitspru¨fung.

Nach der Anhörung in der Stadthalle Burg dauert es nach Einschätzung von Bernd Girke nicht mehr lang, bis die Genehmigungsbehörde eine Entscheidung fällt. Sollte die die Untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Jerichower Land gegen den Windpark entscheiden, bleibt dem Antragsteller der Rechtsweg. Im Falle seines Widerspruchs gegen eine Ablehnung durch den Landkreis wäre die nächsthöhere Instanz das Landesverwaltungsamt.

Der vollständige Text der Veröffentlichung des Landkreises zum Erörterungstermin wurde im Amtsblatt des Landkreises Jerichower Land, 8. Jahrgang, Nr. 19 vom 30. September veröffentlicht unter www.lkjl.de im Bereich Amtsblätter.