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Ortschaftsrat entscheidet sich für den mittleren Vorschlag / Genehmigung durch Kommunalverwaltung nicht nötig Heyrothsberge gibt sich ein Wappen

Von Thomas Rauwald 14.10.2014, 03:11

Die Mitglieder des Heyrothsberger Ortschaftsrates haben sich für ein Wappen und für eine Flagge für ihre Ortschaft entschieden.

Heyrothsberger l Kommunalheraldiker Jörg Mantzsch - er hatte vor rund fünf Jahren auch Wappen und Flagge für die Einheitsgemeinde Biederitz entworfen - legte den Ortschaftsräten drei verschiedene heraldische Möglichkeiten der Wappengestaltung vor, nachdem eine vorbereitende Gesprächsrunde zwischen ihm und Ratsmitgliedern stattgefunden hatte. Dabei ist bereits über die Symbole entschieden worden, die das Wappen tragen wird: ein Berg (Dreiberg), der die Düne symbolisiert, die der Unternehmer August Heyroth abbaute; der Wasserturm als Wahrzeichen von Heyrothsberge; drei Ziegel als Hinweis auf die einst produzierenden Ziegeleien; Kiefernzweig als Hinweis auf die vorherrschende Baumart sowie die Farbe Blau als Anspielung auf die Ehleumflut.

Mantzsch fügt als Information bei, dass der Herolds- ausschuss der Deutschen Ortswappenrolle die mit der Farbe Blau versehenen Wappen jedoch für zu bunt und zu überladen und damit für unübersichtlich halte und eindeutig die weiß-rot-gelbe Version empfehle.

Dieser Vorschlag vereint in sich optimal alle inhaltlichen Vorgaben in heraldischer Voraussetzung und Anforderung. Die typischen Symbole sind klar erkennbar, die Farbe ist übersichtlich strukturiert. Mit der rot-weißen Färbung entspricht dieses Wappen historischen Farben der Erzbistums beziehungsweise Herzogtums Magdeburg. Wichtig für die Genehmigungsfähigkeit sind neben dem ästhetischen Aspekt die heraldische Korrektheit und die Einmaligkeit.

Wie zu erwarten war, hat es zu den Entwürfen im Ortschaftsrat und auch unter den rund 30 anwesenden Bürgern eine heftige Diskussion gegeben, da die Geschmäcker unterschiedlich sind. Eine gesamte Bürgerbefragung schlossen die Ratsmitglieder aus, weil das technisch in akzeptabler Frist nicht möglich ist. So hatte Ortsbürgermeister Kurt Sattler auch Recht, als er laut und pragmatisch in Richtung Zuhörer kund tat: "Die Entscheidung fällen wir Ortschaftsräte. Ihr habt uns ja gewählt."

Bei der Abstimmung überwog dann aber doch die Hinwendung zum mittleren Wappen, weil dort die Ehle mit symbolisiert wird.

Das Wappen ist aber erst rechtsgültig, wenn der Heroldsausschuss der Deutschen Ortswappenrolle zugestimmt und Ortschaftsrat als Stifter den Wappenbrief von der Deutschen Ortswappenrolle (übrigens von Jörg Mantzsch vor drei Jahren ins Leben gerufen) erhalten hat. Ratsmitglied Heino Riethmüller wies darauf hin, dass nun schnellstens der Turm unter Denkmalschutz gestellt werden muss, damit der nicht abgerissen wird.

Heyrothsberge hatte bisher kein Wappen, weil es bis zur Wahl des neuen Ortschaftsrates im Mai keine selbständige Ortschaft war. "Ortschaften, und Stadtteile haben die Möglichkeit, ein Wappen zu erhalten und es außerhalb von Amtshandlungen (also hoheitlichen Tätigkeiten) zu führen", sagt Heraldik-Experte Mantzsch.

Diese Wappen seien ein zivilrechtlich sanktioniertes Symbol, das heißt, die Wappenstifter (Ortschaftsrat, Förder- oder Heimatvereine mit öffentlichem Votum) sowie die Wappenverwendung folgten den Rechtsgrundlagen des bürgerlichen Rechts (insbesondere des Urheberrechts) und vollzögen sich außerhalb des Staatsrechtes.

Eine Genehmigung durch eine kommunale Verwaltung oder eine staatliche Dienststelle bzw. durch die Landesregierung ist nicht nötig, weiß Mantzsch. Ein Widerspruch seitens staatlicher Behörden ist rechtsunwirksam, da Ortswappen außerhalb von Amtshandlungen verwendet werden.

Wenn die Ortschaft Heyrothsberge auch eine Flagge führen möchte, dann kann diese nur in den Grundfarben des Wappens - also rot und weiß - gestaltet werden, betont Mantzsch. Einige Einwohner hatten Rot-Gelb gefordert.