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Avacon soll vereinbarte Abschläge nicht gezahlt haben / Energieversorger sieht sich im Recht Stadtwerke Burg klagen erneut

Von Tobias Dachenhausen 15.10.2014, 03:11

Stadtwerke Burg gegen Avacon: Das Duell geht in die nächste Runde. Die Stadtwerke klagen erneut gegen den Energieversorger. Dieses Mal geht es um nichtgezahlte Abschlagszahlungen in Höhe von knapp 900 Euro.

Burg/Elbe-Parey l Die Stadtwerke Burg haben Klage gegen die Avacon AG beim Amtsgericht Helmstedt eingelegt. Grund: Der Energieversorger käme ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach. Dabei gehe es um Abschlagszahlungen auf die gesetzliche Einspeisevergütung für Strom nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien in Höhe von 892 Euro plus Zinsen, heißt es in einer Mitteilung der Stadtwerke. Das strittige Projekt befindet sich in Elbe-Parey.

Seit dem 21. Februar ist eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach eines dortigen Verwaltungsgebäudes angeschlossen und Strom wird in das Netz eingespeist. Laut Stadtwerke habe Avacon selbst eine monatliche Abschlagszahlung von 142 Euro ermittelt. "Der Strom floss, doch bis dato ging kein Geld bei den Stadtwerken Burg ein", heißt es in der Mitteilung. Dr. Alfred Kruse, Geschäftsführer der Stadtwerke Burg, geht hart mit dem Energieversorger ins Gericht. "Das Auftreten erscheint frei nach Gutsherrenart. Regeln und Verordnungen scheinen für die Avacon keine Bedeutung zu haben." Laut Stadtwerke sei auch eine monatliche Abschlagszahlung im Einspeisekundencenter hinterlegt gewesen, die jedoch vor Auszahlung wieder storniert worden sei. "Mir kommt es vor, als würden bewusst Aufwand, Zeitverzug und zusätzliche Kosten provoziert. Die Botschaft, die ich dahinter vermute: Lasst die Finger von den erneuerbaren Energien", so Kruse.

Avacon distanziert sich von den Aussagen der Stadtwerke. "Der Vorwurf ist so nicht richtig", sagt Pressesprecherin Corinna Hinkel. Nach ihren Angaben wurde am 10. April die erste Zahlung von netto 142 Euro geleistet. "Den Brutto-Betrag von 170 Euro konnten die Stadtwerke Burg als Betreiber der Anlage nicht zuordnen und haben nach Absprache mit unserem Kundencenter den Betrag zurück überwiesen und um Klärung gebeten", erklärt Hinkel. Während der laufenden Klärung sei die Abschlagszahlung im Mai nicht ausbezahlt worden. "Die Überprüfung des Sachverhalts hat dazu geführt, dass wir von weiteren Abschlagszahlungen abgesehen haben, da die Stadtwerke Burg diesen Betrag bereits im Rahmen eigener Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber einbehalten hatten", erklärt die Unternehmenssprecherin.

Laut Avacon haben die Stadtwerke Burg als direkte Netzkunden des Energieversorgers den monatlichen Abschlagbetrag von ihren Netznutzungsrechnungen selbst abgezogen. "Dieser Vorgang musste buchhalterisch geprüft werden. Durch den Abzug seitens der Stadtwerke war der Abschlag für Juni als erledigt anzusehen", sagt Hinkel. Mit den anderen Abschlagszahlungen seien die Stadtwerke ebenso vorgegangen. "Solange die Stadtwerke von ihren Netznutzungsrechnungen die monatlichen Abschläge abziehen, ist es nicht möglich, dass ein normaler Zahllauf vorgenommen werden kann. Dies entspricht zwar nicht der allgemeinen Vorgehensweise der Abschlagszahlungen, dennoch bestehen bei den Stadtwerken Burg keine Außenstände bezüglich der monatlichen Zahlungen", so die Sprecherin.

Erst im September hatten die Stadtwerke Burg eine einstweilige Verfügung gegen Avacon beim Landgericht Braunschweig erwirkt (Volksstimme berichtete). Dabei ging es ebenfalls um eine Fotovoltaikanlage auf einem Schulgebäude auch in Elbe-Parey. Hier wurde durch den Energieversorger der Anschluss der Anlage an ihr Netz verweigert. Avacon begründete die Entscheidung mit unterschiedlichen Rechtsauffassungen zum Messkonzept der Stadtwerke. Das Landgericht Braunschweig gab den Stadtwerken Recht. Inzwischen ist die Anlage angeschlossen.