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Bauausschuss für neue Satzung Kontroverse um Baumschutz in Möser

Nach neuerlichen Baumrodungen im Sommer werden in Möser die Forderungen
nach einer Baumschutzssatzung lauter. Der Bauausschuss befasste sich
kürzlich mit diesem Thema.

Von Thomas Rauwald 26.11.2014, 02:09

Möser l Die Mitglieder des Bauausschusses des Möseraner Gemeinderates sind auch für Themen aus Natur und Umwelt verantwortlich. Deshalb stand auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung auch eine Positionsbestimmung zum Thema Baumschutzsatzung. Nach intensiver Diskussion wurde eine Empfehlung zur Erarbeitung einer Baumschutzsatzung für die gesamte Gemeinde durch die Verwaltung mit vier Ja- und zwei Nein-Stimmen abgegeben.

In der Gemeinde gibt es derzeit keine Baumschutzsatzung. Als es vor rund zwei Jahren darum ging, in der Gemeinde generell einheitliches Satzungsrecht zu schaffen, hatte der Gemeinderat nach heftigen Diskussionen und leidenschaftlichen Auseinandersetzungen - auch in den Ortschaftsräten und in den Ausschüssen - mehrheitlich gegen eine solche Satzung gestimmt.

Gesiegt hatten jene Auffassungen, nach denen es den Eigentümern der Bäume selbst überlassen bleiben muss, was sie damit in ihren Gärten anstellen. Man hoffte auf die Vernunft und die Naturverbundenheit der Leute.

Das hat sich grundsätzlich auch bewahrheitet - bis auf Ausreißer, die vor allem in der Ortschaft Möser zu konstatieren waren und sind.

Ein weiteres schwerwiegendes Argument der Satzungsgegner war die irrige Verpflichtung, drei Bäume neu zu pflanzen, wenn einer gefällt wurde. Drei neue Bäume, die im eigenen Garten in 20 Jahren wieder keinen Platz mehr haben?

Mit der Rodung eines großen Grundstückes in Möser im Sommer sind die Rufe nach dem Schutz von Bäumen wieder lauter geworden. Wie stellt sich der Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr dazu?

Ausschussvorsitzender Peter Bergmann war und ist ein Verfechter einer Baumschutzsatzung. Vielleicht, regte er an, ließe sich eine nicht so sehr restriktive Satzung formulieren. Vielleicht ließen sich für die einzelnen Ortschaften prägende Bäume unter Schutz stellen.

Berliner Verordnung als Vorbild?

Ein Möseraner Baumschützer hatte auf einer früheren Sitzung auf die einfache und praktikable Berliner Baumschutzverordnung verwiesen. In Berlin stehen alle Laubbäume (außer Obstbäume) und die Nadelgehölzart Waldkiefer (Pinus sylvestris) sowie von den Obstbaumarten die Walnuss und Türkische Baumhasel unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung sofern zum Beispiel einstämmige Bäume einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter haben.

Einer solchen "abgespeckten" Form einer Baumschutzsatzung könnte auch Marko Simon aus Schermen etwas abgewinnen. Michel Vorsprach aus Lostau stimmte zu. Sie sollte dann aber für alle Ortschaften und nicht nur punktuell für Möser gelten.

Herbert Bruchmüller ergänzte, dass man wirklich seltene und außergewöhnlich alte und große Bäume auch anders schützen könnte, zum Beispiel wenn man sie zum Naturdenkmal erklären lassen würde.

Peter Hammer schlug vor, die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Baumschutzsatzung zu beauftragen, die inhaltlich in der umfassenden Diskussion ausgefüllt wird.

Fachbereichsleiter Hartmut Dehne gab zu diesem Thema die Auffassung der Verwaltung wider. Die Verwaltung sei nicht für eine Baumschutzsatzung. Überall, wo in Möser in den letzten Jahren Bäume gefällt worden sind, wären sie auch mit einer Satzung gefallen, um Platz für die geplante Bebauung zu schaffen. Die weitaus meisten Bürger würden verantwortungsbewusst mit Bäumen und Büschen umgehen. Zudem habe die Gemeinde jeden Rechtsstreit im Zusammenhang mit Baumfällungen verloren, weil die Notwendigkeit einer Fällung nicht klar und deutlich beweisbar sei.

Marko Simon ergänzte, dass eine Baumschutzssatzung in ihrer Ausführung und Kontrolle auch mit Kosten und Arbeitszeit der Verwaltung verbunden sei.

Trotz der Gegenargumente haben sich die Bausschuss-Mitglieder mehrheitlich für die Wiederaufnahme des Themas entschieden. Der Gemeinderat hat seit der Wahl im Sommer eine andere Zusammensetzung. Er könnte den Sachverhalt ganz anders beurteilen als der vorige Rat. Vielleicht hat eine "Satzung-Light" ohne Auflagen zu Ersatzpflanzungen doch eine Chance.