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Hundesteuer in Burg Bello wird in Ortschaften teurer

Wer einen Hund hält, soll künftig tiefer in die Tasche greifen. Im
kommenden Jahr ist eine deutliche Anhebung der Steuer geplant - und
gleichzeitig eine Anpassung der Steuern zwischen Dörfern und Stadt.

Von Mario Kraus 26.11.2014, 02:15

Burg l 17 Punkte umfasst das Konsolidierungsprogramm, das der Stadtrat auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen hat. Weil nicht nur die Ausgaben reduziert, sondern auch Einnahmen erhöht werden sollen, plant die Stadt eine Anhebung der Hundesteuer (Volksstimme berichtete). Und gleichzeitig sind auch einheitliche Steuersätze in Stadt und Ortschaften vorgesehen, was letztlich bei der Bearbeitung den Verwaltungsaufwand verringern soll. Rund 25 000 Euro sollen zusätzlich eingenommen werden.

Mit anderen Worten: Für Bello in Schartau oder Detershagen müssen Herrchen und Frauchen genauso viel berappen wie in der Kernstadt. Maßstab dafür ist der Tarif der Stadt Burg, also 60 Euro pro Vierbeiner, erläuterte Sachgebietsleiterin Bettina Rachler beispielsweise den Ortschaftsräten in Niegripp. Die fanden die Tatsache, dass ab Januar dann nicht mehr 24 Euro für einen Hund aufzubringen sind, sondern 36 Euro obendrauf, als vertretbar. "Umgerechnet auf das Jahr sind das fünf Euro im Monat. Das ist akzeptabel", sagte Ortsbürgermeister Karl-Heinz Summa. Und: "Jeder, der einen Hund hält oder sich einen anschafft, sollte wissen, dass dieser Geld kostet und verantwortungsvoll entscheiden." Ohne Diskussionen passierte die Vorlage den Ortschaftsrat, während es in Parchau oder Schartau zahlreiche Enthaltungen und auch Bedenken gab. Vor allem, weil Ermäßigungen wegfallen.

Durchgefallen ist der städtische Vorschlag indessen im Detershagener und Reesener Rat. Unter anderem deshalb, weil die Räte darüber diskutierten, ob Jagdhunde mit Prüfung nicht von der Hundesteuer befreit bzw. ermäßigt mit Steuern belegt werden können. Angestoßen wurde die hitzige Diskussion in Reesen von Torsten Richters (Freie Wähler/Endert-JL).

Zustimmung fand hingegen der Passus, dass Hunde, die schon mal auffällig geworden sind, automatisch in die Kategorie "Kampfhunde" eingeordnet werden. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Rasse der auffällig gewordene Hund, egal ob Spitz oder Dogge, angehört und welcher Art sein "Vergehen" zuvor war.

Fakt ist: Mit der neuen Hundesteuersatzung sollen sämtliche Ermäßigungen wegfallen. Also beispielsweise für Hunde, die von zugelassenen Unternehmen zur Bewachung eingesetzt werden, in den Hundesportvereinen Leistungsprüfungen abgelegt haben oder für Halter, die einen Zwinger führen.

Steuerbefreiungen sind vorgesehen für Vierbeiner, die in staatlichen oder kommunalen Einrichtungen aus dienstlichen Gründen geführt werden; Sanitäts-, Melde-, Schutz- und Rettungshunde mit den notwendigen Prüfungen, Blindenführhunde; Hunde, die ausschließlich dem Schutz von blinden, tauben oder hilfslosen Personen dienen, und Hunde, die aus dem Tierheim Burg stammen (für zwei Jahre).

Wer sich für einen so genannten gefährlichen Hund entscheidet (Infokasten), der muss wie bisher auch recht tief ins Portmonee greifen. Hier beträgt die Steuer dann einheitlich 600 Euro pro Tier.