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Disput im Hauptausschuss Möser Hauptverwaltungsbeamter oder Bürgermeister?

Von Thomas Rauwald 05.12.2014, 02:16

Während der Diskussion der neuen Hauptsatzung der Gemeinde Möser gab es im Hauptausschuss eine Unklarheit über die zwei Begriffe Hauptverwaltungsbeamter und Bürgermeister.

Möser l Die Diskussion entzündete sich an der Aussage, dass es künftig den Begriff Bürgermeister nicht mehr gäbe. Dafür würde das Wort Hauptverwaltungsbeamter eingeführt.

Mit diesem vermeintlichen Unsinn konnte sich Ausschussmitglied Peter Hammer nun gar nicht anfreunden. Er meinte, in der Gemeinde Möser sollte man bei dem Begriff Bürgermeister bleiben. Hauptverwaltungsbeamter, was sollen die Menschen mit diesem Begriff anfangen? Was sollen sie darunter verstehen?

Dass Peter Hammer im Grunde genommen recht habe, konstatierte Hermann Lünsmann. Doch wenn es im Kommunalverfassungsgesetz so gefordert wird, dann müsse man sich dem auch beugen, gab er zu bedenken.

Dem konnte Peter Hammer nicht folgen. "Unser kommunales Selbstbewusstsein sollte so weit reichen", sagte er, "dass der Bürgermeister das ist, was er für uns ist, nämlich der Bürgermeister." Ein entsprechender Antrag scheiterte jedoch mit zwei Ja-Stimmen, vier Nein- Stimmen und einer Enthaltung.

Diese Diskussion ist eigentlich völlig unsinnig gewesen, denn das Kommunalverfassungsgesetz, das seit dem Sommer in Sachsen-Anhalt in Kraft ist, regelt selbst und eindeutig, dass die Organe der Kommunen die Vertretung der Hauptverwaltungsbeamten sind. Aber es heißt nachfolgend umgehend: Die Organe tragen in Gemeinden folgende Bezeichnungen: Gemeinderat und Bürgermeister.