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Stadtrat diskutiert über Elternbeteiligung Kita-Satzung beschäftigt weiterhin

Der Stadtrat von Möckern hat in seiner jüngsten Sitzung die Ändererung der Nutzungssatzung für kommunale Kindertagesstätten der Stadt beschlossen. Dabei kam zuerst die Rolle der Eltern zur Sprache, danach der Umgang der CDU/FDP mit Anträgen der Wählergemeinschaft/Fläming.

Von Stephen Zechendorf 15.12.2014, 02:28

Möckern l Nach langer Diskussion in den Ausschüssen sollte es am Donnerstagabend eigentlich nur noch eine Formalität sein: Der Stadtrat sollte einen Paragraf in der Satzung ändern, der sich mit der Wiedergesundschreibung von Kita-Kindern befasst (siehe Info-Kasten).

Doch die Fraktion Wählergemeinschaft/Fläming nutzte die Gelegenheit, einen Antrag zu stellen: "Wir möchten, dass die Stadtelternvertretung der Kindertagesstätten künftig zweimal im Jahr dem Stadtrat seine Arbeit vorstellt und seine Probleme vortragen kann. Der Stadtwehrleiter darf das schließlich auch machen", erklärte Fraktionssprecher Thomas Lindemann.

Der Vorschlag kam beim Stadtbürgermeister Frank von Holly nicht gut an, zumal der Vergleich mit dem Stadtwehrleiter seiner Meinung nach hinke: "Die Feuerwehr ist der Stadt unterstellt" , warnte von Holly vor einer Generalisierung. Für die Idee der Flämingfraktion, so der Stadtchef, seien die Ausschüsse da, in diesem Falle also der Kulturausschuss. "Wir haben schon jetzt so viele Themen im Stadtrat zu besprechen", so Frank von Holly.

"Ich habe ganz allmählich den Eindruck, als sollen im Stadtrat unliebsame Themen immer auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden."

Jörg Zilski, Loburg

Auch andere Vertreter der CDU/FDP-Fraktion befanden, dass eine solche Vorstellung durch den Stadtelternrat eher in den Kulturausschuss gehöre und nicht in den Stadtrat. Auch bedürfe die von der Flämingfraktion beantragte Regelung einer Festschreibung in der Hauptsatzung und keines Stadtratsbeschlusses, mutmaßte Ulrich von Wulffen. Hauptamtsleiter Holger Maier bestätigte: "Hier geht es um eine Trägersatzung, da gehört das nicht rein."

Der seitens der CDU/FDP-Fraktion gemachte Vorschlag, dass man über den Antrag der Wählergemeinschaft/Fläming doch in einer kommenden Sitzung sprechen könnte, sorgte für eine weitere Debatte. Fläming-Mitglied Andreas Fischer beschwerte sich, dass Anträge seiner Fraktion ständig vertagt werden sollen. Sein Fraktionskollege Jörg Zilski sagte dazu: "Ich habe ganz allmählich den Eindruck, als sollen im Stadtrat unliebsame Themen immer auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden."

Die Abstimmung über den Flämingfraktions-Antrag wurde mit zwölf Nein-Stimmen und neun Ja-Stimmen abgelehnt. CDU-Mann Detlef Friedrich stellte daraufhin den Antrag, dass das Thema im Januar von den Fraktionsspitzen dennoch behandelt werden solle. Dieser Antrag brachte 21 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen aus den Reihen der Flämingfraktion.

Bei der Abstimmung über das eigentlich zu behandelnde Thema - die Änderung der Kita-Nutzungssatzung - herrschte dann wieder fraktionsübergreifende Einigkeit. Der Beschluss wurde ohne Gegenstimmen befürwortet. Damit müssen künftig zur Wiederaufnahme eines Kindes in die Kindertagesstätte nur noch dann ärztliche Atteste vorgelegt werden, wenn es sich um ansteckende Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz handelt. Das gilt etwa bei Bindehautentzündung oder der Hand-Fuß-Mund-Krankheit. Für alle anderen Fälle ist keine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Bereits im Juli hatte die Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass als ärztliche Bescheinigung zur Wiederaufnahme des Kindes nach den genannten Fällen auch die Kopie des Krankenscheines des Kindes (kostenfrei) gelte und es nicht zwingend eine kostenpflichtige Bescheinigung sein muss. Zur Problematik der von den Krankenkassen bezahlten 10-Tage-Freistellung der Eltern sei wichtig, "dass sie bei anderweitiger Betreuung (z.B. durch die Großeltern) dies ihrer Krankenkasse mit Einreichung des Krankenscheines mitteilen können, so dass hier nur ihre tatsächlichen Fehltage angerechnet werden und der Krankenschein für das Kind über den gesamten Krankheitszeitraum vom Arzt ausgestellt werden kann."