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Schweinzüchter will zur Zufriedenheit der Behörden Anlagen betreiben / Kreis prüft Verfahren Fall Straathof erhitzt Gemüter

Von Andreas Mangiras 20.12.2014, 02:05

Bis zur gerichtlichen Klärung der Vorwürfe wegen Tierquälerei ist Schweinezüchter Adrianus Straathof nicht mehr Geschäftsführer seiner Unternehmen. Die Kreisverwaltung arbeitet derweil nach dem Entscheid des Oberverwaltungsgerichtes weiter an der Durchsetzung ihrer Forderungen.

Burg/Genthin l "Wir möchten die Anlagen in Sachsen-Anhalt wie an unseren anderen Standorten zur Zufriedenheit der Behörden betreiben und haben dafür in der Vergangenheit viel getan", erklärte Adrianus Straathoff nach Angaben des Kommunkationsunternehmens Naima Strategic Legal Services nach seinem zeitweiligen Rücktritt als Geschäftsführer. "Unsere weiteren Überlegungen werden wir in Kürze vorstellen."

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte am Montag einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich der holländische Unternehmer gegen ein vom Landkreis Jerichower Land gegen ihn persönlich ausgesprochenes Tierhalteverbot wehren wollte. Am Donnerstag hatte das Oberverwaltungsgericht im Rahmen einer Zwischenverfügung die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots bis zu seiner Entscheidung über die Beschwerde bestätigt (Volksstimme berichtete).

Von den gegen ihn als natürliche Person gerichteten Verfügungen sind die Betriebe Straathofs nicht betroffen. Der Kreis prüft nach Volksstimme-Informationen, die Verfahren nun auf die Straathof-Firmen als juristische Personen auszuweiten. Allein in Gladau gibt es 50 000 Tierhalteplätze.

Straathofs Rücktritt als Geschäftsführer "reicht aber nicht, denn das Verbot gilt gegen ihn als Person und betrifft damit alle seine Funktionen", erklärte gestern Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der B 90/Grüne-Landtagsfraktion. "Solange er noch Eigentümer und Gesellschafter ist, hat er das Verbot nicht komplett umgesetzt und der Landkreis kann Zwangsgelder zur Durchsetzung des Verbotes festsetzen."

Frederking begrüßt zugleich eine Auswirkung aus den Vorgängen: "Das Verbot gegen die Person von Herrn Straathof entwickelt eine nie dagewesene Dynamik von bundesweiter Bedeutung. Der Fall Straathof ist der Umkehrpunkt in der industriellen Tierhaltung." Endlich würde verstärkt darüber gesprochen, wie Nutztiere gehalten werden sollen. Frederking: "Selbst CDU-ler wie Ministerpräsident Haseloff wachen endlich auf und drehen ihre Meinung um 180 Grad, indem sie zum Beispiel jetzt Obergrenzen für Tierhaltungen fordert."

Der Landesbauernverband erwartet hingegen mit Obergrenzen in der Tierhaltung keine zusätzlichen positiven Effekte für das Wohl der Tiere. "Die Beachtung von Tierwohl und Ethik hat nichts mit Tierzahlen an Standorten zu tun", erklärte Verbandspräsident Frank Zedler. Tierwohl sei vielmehr eine Frage des guten Managements, der Qualifikation des Halters und des Engagements der Mitarbeiter. Verstöße müssten konsequent geahndet werden, so Zedler.

"Wenn die Vorwürfe stimmen, muss Straathof zur Verantwortung gezogen werden", erklärte Genthins Bürgermeister Thomas Barz. Er sorgt sich zugleich um die betroffenen Menschen, die bei Straathof arbeiten. "Wir haben hier in der Region Genthin allein in diesem Jahr viele Arbeitsplätze verloren. Was wird aus denjenigen, die aus unseren Orten bei Straathof arbeiten?" Barz machte zugleich deutlich, dass er der industriellen Massentierhaltung skeptisch gegenübersteht. "Die Region verträgt solche Großanlagen nicht."

"Massentierhaltung in dieser Größenordnung vernichtet eher Arbeitsplätze im ländlichen Raum, als das daraus gute Arbeit entstehen könnte", erklärte Bernhard Becker, Sprecher des DGB-Landesbüros. "Ob diese Jobs den künftigen Zollkontrollen bei Einführung des gesetzlichen Mindestlohns standhalten, muss bislang bezweifelt werden." Zugleich sieht er den Beschäftigungseffekt für die Region als gering an, auch wenn indirekte Beschäftigungseffekte nicht kleingeredet werden sollten.