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Für Sanierungsgebiet in Burg werden ab Januar weitere Vertragsangebote verschickt Jeder Euro fließt in Altstadt zurück

Von Mario Kraus 27.12.2014, 02:09

Der Stadtrat hat für weitere Gebiete im Sanierungsgebiet der Burger Altstadt die vorzeitige und freiwillige Ablöse des so genannten Ausgleichsbetrages beschlossen. Grundstückseigentümer, die davon Gebrauch machen, können maximal zehn Prozent sparen.

Burg l Die Burger Altstadt mit ihrem etwa 75 Hektar großen Sanierungsgebiet ist in den vergangenen Jahren enorm aufgewertet worden. Nahezu 53 Millionen Euro - Fördermittel und Geld aus dem kommunalen Haushalt - sind in die Modernisierung von Häusern, Straßen oder öffentlichen Anlagen geflossen. Pro Quadratmeter geht die Stadt von rund 70 Euro Fördermittel aus.

Auch wenn das Gesamtprojekt der Stadtsanierung erst 2021 abgeschlossen ist, kann und muss die Stadt in den Zonen, in denen die Arbeiten weitestgehend abgeschlossen sind, entsprechende Sanierungsbeträge erheben. Das schreibt das Baugesetzbuch vor. Dafür wiederum zahlen die Einwohner in diesem Bereich, so lange sich das Grundstück im Sanierungsgebiet befindet, keine Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge.

Im Fall der Burger Altstadt handelt es sich um Beträge, die den Bodenwertunterschied zwischen Beginn und Ende der Sanierung ausgleichen. Zahlungspflichtig in Burg sind ungefähr 1500 Grundstückseigentümer, weil das Gesamtgebiet unabhängig von den einzelnen privaten Investitionen aufgewertet wurde. "Dabei geht es um den reinen Bodenwert eines unbebauten Grundstücks", erläutert Anke Dölle, zuständige Sachbearbeiterin der Stadtverwaltung. Die Differenz beläuft sich dabei in der Regel zwischen einem und 14 Euro.

Federführend für die Wertermittlung und das Verfahren ist nicht die Stadt, sondern ein unabhängiger Gutachterausschuss des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation. Das Fachgremium hat das Sanierungsgebiet in 19 Zonen aufgeteilt, die - je nach Abarbeitung des Sanierungsstandes - nach und nach erfasst und berechnet werden.

Die freiwillige Phase der ersten vier Zonen (7, 9, 17, 19) startete 2013 mit Angeboten eines Verfahrensabschlages von zehn Prozent. Wer für 2014 Vereinbarungen abgeschlossen hat, erhielt einen Verfahrensabschlag von acht Prozent, wer 2015 noch Vereinbarungen abschließt erhält noch einen Verfahrensabschlag von fünf Prozent. "Auf diese Weise lässt sich Geld sparen", versichert Sonnhild Noack, Fachbereichsleiterin Stadtentwicklung/Bauen. Ein einfaches Beispiel: Wurde bei einen 500 Quadratmeter großen Grundstück eine Erhöhung des Bodenwertes von fünf Euro ermittelt, stehen 2500 Euro zu Buche. Bei einem Nachlass von zehn Prozent zahlt der Eigentümer 2250 Euro. Wichtig dabei: Wenn die eigentliche Bescheidphase eintritt, sind keine Abschläge mehr möglich.

157 Vereinbarungen bislang abgeschlossen

Auch für die Stadt ergibt sich mit der freiwilligen Phase ein großer Vorteil: Alle Gelder, die in dieser Zeit eingenommen werden, fließen wieder zu 100 Prozent in Bauprojekte des Sanierungsgebietes, in erster Linie als Ko-Finanzierung von Straßenbauvorhaben.

Im vergangenen Jahr wurden 280 Grundstücksbesitzer angeschrieben, davon haben 157 eine Vereinbarung abgeschlossen, resümierte Sonnhild Noack. Das entspreche einer Summe von 225 000 Euro.

Die nächsten Angebote erhalten ab Januar Grundstücksbesitzer der Zonen 2, 12 und 16 (siehe Infokasten). Für ein weiteres Teilgebiet mit den Zonen 5, 8 und 18 steht die Bewertung des Gutachterausschusses noch aus, mit einem Ergebnis wird Anfang kommenden Jahres gerechnet.

Für Unstimmigkeiten hat in jüngsten Sitzungen des Stadtrates unter anderem die Frage geführt, wie sich die Wertermittlung zusammensetzt. In einer komplizierten Matrix werden dabei städtebauliche Missstände und daraus resultierende Maßnahmen untersucht und verglichen. Daraus ergibt sich eine sanierungsbedingte Wertsteigerung. Laut einem Schreiben des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation an alle Stadträte handelt es sich um eine Vergleichsmethode, die unzählige Datensätze beinhaltet.