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Kommunalheraldiker Jörg Mantzsch aus Magdeburg im Gespräch mit der Volksstimme Heyrothsberge hat Recht auf Wappen

07.01.2015, 01:07

Die Kommunalaufsicht verwehrt der neu gebildeten Ortschaft Heyrothsberge das Führen eines Wappens. Im Gespräch mit der Volksstimme, das Thomas Rauwald führte, erläutert der renommierte Kommunalheraldiker Jörg Mantzsch seine Sicht dazu.

Volksstimme: Herr Mantzsch, zunächst möchte ich, dass Sie einige Worte u¨ber ihre Profession verlieren.

Jörg Mantzsch: Selbstverständlich gern. Ich habe vor mehr als zwei Jahrzehnten mein Hobby zum Beruf gemacht. Nach der politischen Wende ist der Wille und das Selbstbewusstsein vieler Ortschaften aufgebrochen, sich zum Heimatort und zur Geschichte zu bekennen. Die Orte wollten ihre alten Wappen wieder haben oder neu entwickelte fu¨hren. Das hat nichts mit Deutschtu¨melei zu tun, sondern mit dem Bekenntnis zur historischen Identität, aus dem sich auch Stolz auf das Dorf entwickelt, in dem man wohnt. Das ist meines Erachtens ein hoher politischer Wert! So habe ich in den vielen Jahren mehr als 600 kommunale Wappen fu¨r Städte und Dörfer im ganzen Bundesgebiet entworfen und durchs Genehmigungsverfahren begleitet. Kurz nach der Wende war die Verbindung zur sachsen-anhaltischen Landesregierung dazu eng geknu¨pft. Ich habe damals auch am ersten Runderlass zum Wappenrecht in Sachsen-Anhalt mitgearbeitet. Heute muss ich leider sagen, dass das Interesse an diesem Thema bei unserer Landesregierung nicht mehr so prägnant spu¨rbar ist.

Die im Sommer 2014 mit der Kommunalwahl neu gebildete Ortschaft Heyrothsberge hat sich an Sie gewandt, um ein Wappen und eine Flagge zu entwerfen.

So ist es. Und genau mit der eben schon erwähnten Absicht, sich mit dem Ort verbunden zu

fu¨hlen und den Ort auch fu¨r alle sichtbar zu präsentieren. Und ich sage es frei heraus: Dieses Recht kann man der Ortschaft nicht verwehren.

Der Landrat des Landkreises Jerichower Land hat das Begehren aber abgelehnt. Seine wesentlichen Begru¨ndungen lauten, dass das Kommunalverfassungsgesetz die Einfu¨hrung neuer Wappen fu¨r Ortschaften nicht regelt und somit ausschließt. Außerdem heißt es, dass eine solche Wappenbeantragung dann auch nicht in das Zivilrecht falle.

Im ersten hat der Landrat Recht. Geregelt ist im Kommunalverfassungsgesetz lediglich das Fu¨hren von Wappen als Hoheitszeichen einer Kommune, also zum Beispiel einer Gemeinde, die juristisch als Körperschaft öffentlichen Rechts agiert. In diesem Fall hat eine kommunale Aufsichtsbehörde Entscheidungsbefugnis. Das muss sie sogar haben. Denn eine Gemeinde kann nur ein Wappen führen, das in seiner Gestaltung und Ausfu¨hrung den Normen und Gepflogenheiten der Heraldik entspricht, nicht Rechte Dritter verletzt, also einmalig und zudem rechtsunbedenklich ist, also zum Beispiel keine verfassungsrechtlich verbotenen oder bedenklichen Symbole enthält. Werden alle Normen eingehalten, kann und muss die Kommunalaufsicht das betreffende Wappen als staatliches Hoheitszeichen einer Kommune genehmigen. Im zweiten Punkt hat der Landrat aus meiner Sicht nicht Recht. Eine Ortschaft ist keine Kommune. Und somit fällt das Begehren, ein Wappen außerhalb von Amtshandlungen zu fu¨hren, nicht in das Kommunal-, sondern in das Zivilrecht. Fu¨r eine Ortschaft ist ein Wappen kein Zeichen der kommunalen Hoheit - eine Ortschaft fu¨hrt auch kein Siegel, der Ortsbu¨rgermeister hat keine exekutive Handlungsgewalt - sondern ein Ortswappen ist nicht mehr, aber auch nicht weniger als ein Symbol der lokalen oder regionalen Selbstdarstellung. Im Wappenbrief ist bestimmt, dass es nur außerhalb von Amtshandlungen geführt werden darf. Es ist also völlig unbedenklich, wenn ein Ortschaftsrat als Ortswappen-Stifter auftritt.

Was muss ich unter einem Wappenbrief verstehen?

Ein Wappenbrief regelt die Nutzung eines Wappens. Es wird für Ortschaften/Ortsteile vom "Herold" ausgestellt. Der "Herold" ist ein Verein fu¨r Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften, der praktisch seit Kaisers Zeiten existiert und die Deutsche Wappenrolle fu¨hrt. Mitglieder sind unter anderem hochdotierte Wissenschaftler und erfahrene Heraldiker, die pru¨fen, was sie in die deutsche Wappenrolle eintragen. Mit der Gemeindegebietsreform vor einigen Jahren wurde der Ruf vor allen von einstigen Gemeinden und nun abgestuften Ortschaften, die ihre Selbständigkeit verloren hatten, immer lauter, sich in einer bestimmten Weise nach außen darstellen zu wollen, zum Beispiel mit einem individuellen Symbol. Und da es diesbezu¨glich keine Rechtsvorschriften gab, wurde in der Deutschen Wappenrolle eine Untersektion gegru¨ndet, die Deutsche Ortswappenrolle. Das entspricht eben dem politischen Anspruch, dass Orte, Dörfer, dass Menschen ein Stu¨ck Identität entwickeln und sie sich nach außen hin mit ortstypischen Symbolen, mit Farben, mit typischer Natur, eben mit einem Wappen zeigen wollen.

So wie in Heyrothsberge.

Genau. Die Einwohner wurden intensiv einbezogen. Sie machten Vorschläge und nahmen mit viel Engagement an der Wappenauswahl teil. Bu¨rgerliches Mittun, Traditionspflege und Heimatstolz, gerade das soll sich in den Ortschaften doch ausprägen. Andere Bundesländer fördern Ortschaften aktiv dabei, ein Wappen zu fu¨hren. Und im Zeichen der grundgesetzlich verbrieften Gleichbehandlung kann man Heyrothsberge ein Wappen ebenso nicht versagen, zumal die Landesregierung geregelt hat, dass wappenführende Ortschaften, die einst selbstständig waren, ihr Wappen weiterhin führen können. Und mal ganz nebenbei: Wem entsteht ein Schaden?