1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Burg
  6. >
  7. 7000 Euro für gemeinnützige Einrichtungen

Geldauflagen vom Amtsgericht Burg für 2013 / Magdeburger Förderkreis krebskranker Kinder profitierte am meisten 7000 Euro für gemeinnützige Einrichtungen

Von Tobias Dachenhausen 16.01.2015, 02:03

Durch Geldauflagen des Amtsgerichtes Burg konnten 7000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen verteilt werden. Am meisten hat im Jahr 2013 der Magdeburger Förderkreis krebskranker Kinder profitiert.

Burg/Genthin l Trunkenheit im Straßenverkehr, Gewaltdelikte - Auch wenn es merkwürdig klingt, wenn Unrecht begangen wird, profitieren die gemeinnützigen Einrichtungen. Bei leichten Vergehen, bei denen die Unterkante des Strafrahmens unter einem Jahr liegt, können Geldauflagen verhängt werden. Auch bei Einstellungen von Verfahren, bei denen sich Gericht und Beschuldigter ohne öffentliche Klage über andere Auflagen einig werden sowie parallel zu einer Bewährungsstrafe können Auflagen erteilt werden, "die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen", heißt es im Gesetzestext. Insgesamt konnten so knapp 7000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen im Jerichower Land und Umgebung verteilt werden. "Über die Verteilung entscheidet der Richter. Gesetzliche Kriterien hierfür gibt es nicht. Oft werden Organisationen bedacht, deren Zweck etwas mit dem Delikt zu tun hat", erklärt Pressesprecher Dr. Michael Steenbuck. Ein Beispiel: Bei einem Gewaltdelikt wie Körperverletzung wird das Geld dem Weissen Ring als Opferhilfeverein zugutekommen.

Mit 1900 Euro hat im Jahr 2013 der Magdeburger Förderkreis krebskranker Kinder am meisten profitiert. "Wir sind sehr dankbar über jede Form der finanziellen Zuwendung, um unsere Aktivitäten zu realisieren", sagt Vereinskoordinatorin Sandra Matz. Seit nunmehr 25 Jahren unterstützt der Verein die kinderonkologische Station der Universitätsklinik Magdeburg. Das reicht von Müsli und Naschereien bis hin zu Geburtstagsgeschenken. Zudem erhalten Familien, die durch die Krankheit des Kindes in soziale Notlagen geraten, finanzielle Unterstützung. Im Jerichower Land wurden unter anderem der Förderverein des Burger Gymnasiums (700 Euro) und der DRK-Regionalverband (700 Euro) mit Geld bedacht. "Es ist schönes zusätzliches Geld, mit dem wir unsere offene Kinder- und Jugendarbeit unterstützen können", erklärt DRK-Vorstand Frank-Michael Ruth. Aber: "Das Geld ist leider nicht planbar. Je nachdem wie die Gerichte eben verteilen." Die Freunde des Gymnasium Burg helfen den Schülern unter anderem mit einem Taschengeldzuschuss, damit sie an Klassenfahrten und Sprachreisen teilnehmen können. "Wie bei jedem Verein können allein mit den Mitgliedsbeiträgen nur in geringem Umfang Projekte unterstützt werden. Dank der Spenden und natürlich auch außerplanmäßiger Zuweisungen durch das Amtsgericht ist es uns möglich weitere Unterstützung zu geben", sagt Vorsitzender Roland Fiedler. 2014 konnten so Projektarbeiten der Fachschaften unterstützt oder Geld für die Anschaffung von Büchern in der Bibliothek zur Verfügung gestellt werden. "Arbeitsgruppen wird es erst ermöglicht, Materialien für die außerschulische Arbeit anzuschaffen, da hierfür aus dem Schulhaushalt keine Mittel zur Verfügung gestellt werden können", so Fiedler weiter.

Die Einrichtungen stehen alle auf einer Liste, die von der Justizverwaltung geführt und den Richtern zur Verfügung gestellt wird. Das Interesse auf diese zu gelangen, könne signalisiert werden, so Steenbuck. Doch: "Professionelle Organisationen wenden sich direkt mit sogenannten Bettelbriefen an die Richter, oft unter Beilage von vorgefertigten Überweisungsträgern oder `Visitenkarten` mit Bankverbindung, die dem Angeklagten in der Verhandlung nur noch ausgehändigt werden muss", erklärt der Stendaler Landgerichtssprecher.

2012 verteilte das Amtsgericht Burg doppelt so viel Geld. Damals gingen 13750 Euro an gemeinnützige Einrichtungen.