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Heyrothsberger Ortschaftsrat beschließt Änderungen des Bebauungs- und des Flächennutzungsplanes Alte Ziegelei weicht neuen Wohnhäusern

Von Thomas Rauwald 09.02.2015, 02:23

In Heyrothsberge wird auf der Fläche der "Alten Ziegelei" ein kleines Wohngebiet entstehen. Entsprechende weitere Planungsbeschlüsse fasste der Ortschaftsrat.

Heyrothsberge l Auf der Ratssitzung im Heyrothsberger Feuerwehrgerätehaus umreißt Planer Andreas Lange das Bauvorhaben.

Die Fläche befindet sich südlich des Parkweges. Das Plangebiet, das den Namen "Zieglerpark" bekommen hat, befindet sich im Bereich der ehemaligen Ziegelei und des LPG-Hofes. Es ist rund 4,5 Hektar groß. Dem Plangebiet ist ein Waldstück angegliedert, das etwa ein Hektar groß ist. Zur Bebauung sind rund 2,5 Hektar vorgesehen. Eine Grünfläche mitten im Wohngebiet soll 0,7 Hektar einnehmen. Die Verkehrsfläche umfasst 0,5 Hektar. Durch das neue Wohngebiet soll eine Ringstraße führen.

Der Bebauungsplan sieht die Errichtung von maximal 30 Einzelgrundstücken vor, auf denen Einfamilien- und Doppelhäuser errichtet werden können. Das gesamte Wohngebiet wird mit einer Hecke eingefasst.

Schon jetzt ist auf dem Gelände eine Art Grünfläche vorhanden. Sie soll im Zuge der Bebauung kultiviert werden und somit wiederentstehen und eine Ruhe- und Naturzone für das Wohngebiet bilden.

Der überwiegende Teil des zu bebauenden Geländes ist eine Altlastenverdachtsfläche. Die einstige Ziegelei ist seit Jahren dem Verfall preisgegeben. Über Jahre ist sie auch als illegale Mülldeponie benutzt worden. Die Gebäude werden abgerissen, sagt Andreas Lange. Diese Flächenentsiegelung ist eine Ausgleichsmaßnahme im Zusammenhang mit der Erschließung eines Baugebietes im Naturfreundewald.

Für diese Fläche hat es schon in den 90er Jahren einen Bebauungsplan gegeben, der jedoch nie umgesetzt worden war. Im Ergänzungsbeschluss ist nun der einstige LPG-Hof eingeflossen.

Außerdem muss für die zu überplanende Fläche der Flächennutzungsplan geändert werden. Ursprünglich war dieses Areal als Mischbaufläche ausgewiesen. Es hat sich in den Jahren herausgestellt, dass sich in diesem Bereich wohl kein Gewerbe ansiedeln wird. So kann die Mischbaufläche nun zu einer reinen Wohnbaufläche umgewandelt werden.

Dazu beantragte Ratsmitglied Annelie Roloff, auch das angegliederte Waldstück als Waldfläche in den Flächennutzungsplan aufzunehmen, da offenbar Einigkeit darüber besteht, dass dieser Waldbereich nicht bebaut und somit als Wald erhalten werden soll.

Damit konnte sich Ratsmitglied Janke nicht einverstanden erklären, weil man sich damit ohne Not planerisch einengen würde. Ein Flächennutzungsplan zu ändern sei immer ein hohen Aufwand. Die Mehrheit der Räte konnte diesem Einspruch jedoch nicht folgen. Fünf folgten dem Roloff-Antrag. Es gab eine Neinstimme und eine Enthaltung.

Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes übernimmt der Erschließungsträger, schreibt ein städtebaulicher Vertrag fest.

Sowohl der geänderte Bebauungsplan als auch der geänderte Flächennutzungsplan werden nun öffentlich ausgelegt. Bürger und Träger öffentlicher Belange können ihre Anmerkungen machen.