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Möckern ist jetzt offiziell handlungsfähig, muss aber auch in Zukunft nach Einsparungsmöglichkeiten suchen Haushalt o.k., Wasser weiter bis zum Hals

Von Stephen Zechendorf 10.02.2015, 02:26

Aufatmen im Rathaus: Der Landkreis Jerichower Land hat den Haushalt der Stadt Möckern für 2015 abgenickt. Damit ist die Stadt jetzt auch offiziell handlungsfähig. Doch auch weiterhin gilt es in der Kämmerei, nach Einsparmöglichkeiten zu suchen, wo immer es geht.

Möckern l In einem Schreiben teilt der Landkreis Jerichower Land als kommunale Aufsichtsbehörde der Einheitsgemeinde Möckern nun mit, dass der vorgelegte Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 der Stadt genehmigt worden ist. Alle geplanten Investitionen und Bauvorhaben dürfen demnach jetzt begonnen werden. Auch vorgesehene Kreditaufnahmen werden genehmigt.

Dennoch mahnt die Aufsichtsbehörde zum Sparen und gewissenhaften Umgang mit dem Geld. Denn mit einem Defizit in Höhe von 977 600 Euro im Ergebnisplan ist der Haushalt nicht ausgeglichen. "Die Genehmigung erfolgte nochmals ausnahmsweise. Der Haushaltsausgleich ist in Zukunft zwingend notwendig", schreibt denn auch die Möckeraner Amtsleiterin für Finanzen, Stefanie Seifert, ihren Verwaltungskollegen in einem Rundbrief.

Forderungen der Kommunalaufsicht

Die Kommunalaufsicht verlangt von der Stadt Möckern, weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, um Einnahmen zu erhöhen und Ausgaben zu senken. Seit einigen Jahren schon geht mit den Beschlüssen des Haushaltsplanes auch die Fortschreibung eines Sparkonzeptes einher. Doch dieses enthält oft - und so auch in der aktuellen Fassung für 2015 - sogenante Prüfungsabsichten: Man wolle prüfen, ob Friedhöfe bezuschusst werden müssen, und prüfen ob Straßenlaternen abgeschaltet werden könnten, und so weiter...

"Diese Prüfungsabsichten sind durch die Fachämter entsprechend umzusetzen", heißt es dazu in dem verwaltungsinternen Schreiben.

Auch bei den Freiwilligen Leistungen der Stadt sieht die Kommunalaufsicht in Zukunft noch Korrekturbedarf. Die bisherigen Maßnahmen zur Kostensenkung sind mittelfristig nicht ausreichend, heißt es da: "Hier ist eine Absenkung der Ausgaben oder eine Erhöhung der Einnahmen nötig."

In Verwaltung und Ausschüssen war in den vergangenen Monaten immer wieder laut über eine Anhebung der Nutzungsgebühren für Sportstätten nachgedacht worden. Dabei war auch die Verhältnismäßigkeit der Gebühren bei Freibädern, Sporthallen und -plätzen angeführt worden.

"Schönrechnen" ist bald nicht mehr erlaubt

Die Genehmigung des Haushalts der Stadt erfolgte in den jüngsten Jahren nur auf Grund einer Ausnahmeregelung des Landes Sachsen-Anhalt. Dabei ist es Kommunen mit knappen Kassen erlaubt, sich den Defizit-Haushalt etwas schöner zu rechnen. Dazu darf die Eröffnungsbilanz verrechnet werden. Diese Schönrechenrei ist nur bis zu einer gewissen Defizithöhe erlaubt - und das auch nur noch bis zum Jahr 2016. Ab 2017 darf diese Methode nicht mehr angewendet werden. Dann gilt es für die Verwaltung, die Stadräte und die Ortschaften noch mehr, Sparpotential zu suchen oder Einnahmen zu erschließen, um den Haushaltsausgleich zu erreichen.