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Anlieger sollen Sanierung des Grabens in Hohenwarthe zahlen Über 1000 Euro werden fällig

19.03.2015, 02:25

Die Mitglieder des Bauausschusses der Gemeinde Möser rechnen mit Klagen aus Hohenwarthe. Grund dafür dürften die aktuellen Berechnungen des Ehle-Ihle-Verbandes sein, der plant, die Entwässerung des Wohngebiets am Eulenbruch auf die Anlieger umzulegen.

Hohenwarthe l Ein Schreiben mit einer Forderung in Höhe von 1142 Euro soll in den nächsten Wochen in den Briefkästen von 35 Haushalten in Hohenwarthe liegen. Ausstellen wird die Rechnung der Ehle-Ihle-Verband, der die Entwässerung des Wohngebiets am Eulenbruch auf die Anlieger umlegen will. Laut eines Angebots, das der Bauausschuss der Gemeinde am Dienstag diskutierte, soll der Graben am Eulenbruch für 40.000 Euro beräumt werden.

Gut 80 Zentimeter Sediment haben sich in dem Graben abgelagert, wie die Mitglieder des Ausschusses vor der Sitzung in Augenschein nahmen. Damit das Regenwasser aus dem Wohngebiet ablaufen kann, muss der verlandete Graben saniert werden.

Grabenräumung kostet 40.000 Euro

"Das geht nicht maschinell", erklärt Uwe Gent, Mitarbeiter des Fachbereichs Hoch- und Tiefbau bei der Gemeinde Möser den anderen Mitgliedern des Ausschusses. Der Unterhaltungsverband habe bei der letzten Besichtigung im Februar festgestellt, dass es einer Handschachtung bedarf. "Ein Mehraufwand, der auf die Anlieger umzulegen ist, heißt es vom Unterhaltungsverband", sagt Uwe Gent.

35 Anlieger wären davon betroffen. "Das ist doch ungerecht", findet Marko Simon.

Bauausschussvorsitzender und Ortsbürgermeister von Hohenwarthe, Peter Bergmann, spricht sich dafür aus, den Betrag auf ganz Hohenwarthe umzulegen. "Die Probleme mit dem nicht ablaufenden Regenwasser betreffen mehr als nur die 35 Anlieger."

Doch Bergmann spricht noch eine andere Problematik an: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Graben jedes Jahr kontrolliert worden ist."

"Das wird nicht passiert sein. Schließlich wäre es sonst nicht zu solch einer hohen Ablagerung gekommen", meint Michel Vorsprach. Er fragt in die Runde, ob man nicht gegen den Verband vorgehen könne.

Die Beräumung des Grabens ist jedoch kein neues Anliegen. "Schon 2002 gab es ein Schreiben des Unterhaltungsverbandes, in dem die Unterhaltung des Grabens wegen dieses hohen Aufwands abgelehnt worden ist", erinnert sich Ortsbürgermeister Bergmann. Inwieweit darf sich der Unterhaltungsverband der Verpflichtung entziehen?", fragt Michel Vorsprach.

Zum Unterhalt der Gewässer zweiter Ordnung ist der Verband laut Landeswassergesetz verpflichtet.

Gemeinde hätte widersprechen können

Ganz unbeteiligt ist die Gemeinde an der Entwicklung nicht. "Die Gemeinde ist Mitglied im Unterhaltungsverband und hat damit Widerspruchsrecht", erklärt Uwe Gent. Auch die Untere Wasserbehörde hätte gegen die Ablehnung des Unterhaltungsverbands Widerspruch einlegen können, ergänzt er. Bis Redaktionsschluss äußerte sich der Landkreis nicht zu der Anfrage der Volksstimme, ob die Problematik bekannt sei.

"Wir haben immer bezahlt, aber nicht nachgefragt", sagt Vorsitzender Bergmann. Hätte man vor dreizehn Jahren aufgepasst, wären die Kosten jetzt nicht so hoch, resümiert er.

Die Diskussion abkürzen möchte Uwe Gent. "Wir können hier nur darüber philosophieren, worüber Gerichte entscheiden müssen." Er geht davon aus, und da schließen sich die Mitglieder an, dass es Klagen gegen die Umlegung der Kosten auf die Anlieger geben wird.

Zusammen mit dem Schreiben an die Anlieger soll auch ein Termin für eine Infoveranstaltung bekannt gegeben werden, versichert Gent.