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Lärmschützer schaffen Präzedenzfall

15.04.2015, 15:12

Biederitz (tra) l Die Bürgerinitiative Lärmschutz Biederitz hat vor Gericht einen gewichtigen Erfolg erstritten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in drei Klagefällen die Beschwerde der Bahn gegen eine Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen und damit die Urteile bestätigt, informierte BI-Chef Dirk Matzke.

Dies bedeutet, dass die drei Kläger nicht nur über rechtskräftige Urteile verfügen, sondern die Bahn nun verpflichtet ist, die bisher erlassenen Lärmschutzmaßnahmen des Planfeststellungsbeschlusses zu überprüfen und eine erneute Ermessensabwägung hinsichtlich des Lärmschutzes vorzunehmen.