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Biederitzer BI schafft Präzedenzfall Lärmschützer haben vor Gericht Erfolg

16.04.2015, 01:15

Biederitz (tra) l Die Bürgerinitiative Lärmschutz Biederitz hat vor Gericht einen gewichtigen Erfolg erstritten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in drei Klagefällen die Beschwerde der Bahn gegen eine Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen und damit die Urteile bestätigt, informierte BI-Chef Dirk Matzke.

Dies bedeutet, dass die drei Kläger nicht nur über rechtskräftige Urteile verfügen, sondern die Bahn nun verpflichtet ist, die bisher erlassenen Lärmschutzmaßnahmen des Planfeststellungsbeschlusses zu überprüfen und eine erneute Ermessensabwägung hinsichtlich des Lärmschutzes vorzunehmen.

Die Rechtsansprüche auf passiven Lärmschutz bei 286 Schutzfällen aus dem neuen, entscheidenden Gutachten wurden bestätigt. Ursprünglich war die Bahn von 39 Häusern ausgegangen.

Bei einer Klage hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision zugelassen. Hier geht es um die Frage, ob Geschwindigkeitsreduzierungen ein Mittel zur Lärmreduzierung darstellen, wie es der Biederitzer Kläger forderte.

Das Gericht hatte die Revision zugelassen, da es hier um eine grundsätzliche Bedeutung für die Bahn und das ganze Land geht. Die Richter wollen klären, ob und unter welchen Voraussetzungen betriebsregelnde Anordnungen (hier sind Tempobegrenzungen gemeint) zum Zwecke des Lärmschutzes in einem Planfeststellungsbeschluss getroffen werden dürfen. Diese Frage wurde in Deutschland bisher nie geklärt und damit hat die BI einen Präzedenzfall geschaffen.