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Entwässerungsgräben im Hohenwarther "Eulenbruch" liegen in Verantwortung der Gemeinde Anlieger müssten derzeit nichts zahlen

Von Thomas Rauwald 09.05.2015, 03:19

Das Problem der unzureichenden Regenentwässerung in einigen Straßen des Wohngebietes "Eulenbruch" in Hohenwarthe wird in Angriff genommen. Es soll ein Niederschlagsentwässerungskonzept erarbeitet werden.

Hohenwarthe l Bei einem Vor-Ort-Termin im "Eulenbruch" trafen die Vertreter des Ehle/Ihle Verbandes Silke Handke und Ulf Haase, der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Veronika Lipfert und Karin Duckstein sowie Bauamtsmitarbeiter Uwe Gent und Ortsbürgermeister Peter Bergmann entscheidende Festlegung.

Grundlage dafür war die Erkenntnis, dass die dortigen zugewucherten Entwässerungsanlagen den rechtlichen Status von Niederschlagsentwässerungsanlagen haben. Das bedeutet, dass die Gemeinde Möser der zuständige Aufgabenträger ist. Eine Übertragung der Anlagen an den Unterhaltungsverband Ehle/Ihle ist nie erfolgt. Somit ist klar, dass der Unterhaltungsverband keine Versäumnisse zugelassen hat. Die liegen bei der einstigen Gemeinde Hohenwarthe. Für der Bebauung des "Eulenbruchs" wurden lediglich wasserrechtliche Erlaubnisse zur Regenentwässerung eingeholt. Ausbau und wesentliche Veränderungen von Gewässern sind seinerzeit nicht beantragt worden.

Klar ist auch, dass über Jahre hinweg die Verwaltungsgemeinschaft Möser und die Einheitsgemeinde Möser den Gräben keine Aufmerksamkeit widmete. Sie verwucherten. Für die Anlieger der Gräben ist dies zunächst eine günstige Konstellation. Denn an den möglichen Kosten für Wartung, Unterhaltung oder Sanierung der Anlagen dürfen sie zur Zeit nicht beteiligt werden.

Deshalb soll nun versucht werden, Fördermittel für dieses notwendige Vorhaben zu erlangen. Die Anlagen sollen vermessen werden. Es muss eine Schwachstellenanalyse erfolgen und ein Sanierungskonzept erarbeitet werden.

Im Zuge der Erstellung des Niederschlagsentwässerungskonzeptes muss auch über den Status der Entwässerungsanlagen neu befunden werden. Handelt es sich weiter um Niederschlagsentwässerungsanlagen, ist eine Satzung zur Niederschlagsentwässerung aufzustellen und es können Gebührenbescheide erstellt werden. Soll der Status zukünftig ein Gewässer 2. Ordnung sein, können über Mehrkostenbescheide die Grundstücksbesitzern finanziell beteiligt werden. Das Niederschlagsentwässerungskonzept ist noch in diesem Jahr von der Gemeinde der Unteren Wasserbehörde vorzulegen.

Noch müsste die Gemeinde alle notwendigen Kosten für mögliche Unterhaltung oder Sanierung der Gräben tragen. Mit Fördermitteln könnten zwischen 60 und 80 Prozent abgedeckt werden.