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Die meisten Absperrungen auf Fußwegen und Straßen konnten aufgehoben werden / In Einzelfällen sind Eigentümer nicht greifbar Sechs Wochen nach "Niklas": Noch immer Gefahrenquellen

09.05.2015, 01:28

Burg (re) l Der Orkan Niklas richtete am 31. März/1. April in der Stadt Burg Schäden an Gebäuden an, die teilweise bis heute sichtbar sind: durch Absperrungen auf Gehwegen und Straßen.

Jens Vogler, zuständiger Fachbereichsleiter in der Burger Stadtverwaltung, bilanzierte jetzt, dass im Zusammenhang mit dem Sturm die zuständigen Gefahrenabwehrbehörden in der Stadt Burg 17 Gebäudesicherungen veranlassen mussten. "Weitere sieben Sicherungsmaßnahmen mussten bei umgestürzten Bäumen vorgenommen werden", so Vogler.

Bezüglich der Gebäude sei grundsätzlich versucht worden, die Sicherungsmaßnahmen durch den jeweiligen Eigentümer durchführen zu lassen. Vogler weiter: "Wo dieser nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden konnte, wurden diese Maßnahmen durch die Stadt vorgenommen. Insbesondere bei einer sogenannten gegenwärtigen erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung muss die Gefahrenabwehrbehörde sofort einschreiten. Dies ist dann der Fall, wenn ein schädigendes Ereignis bereits begonnen hat oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für ein bedeutsames Rechtsgut wie Leben und Gesundheit bevorsteht."

Da bei dem Sturm vielfach Dachziegel oder Gebäudeteile auf den angrenzenden Gehweg bzw. auf die Straße fielen und weitere herunter zu fallen drohten, waren die Voraussetzungen für das Einschreiten der Stadt Burg als zuständige Behörde erfüllt.

Als Sofortmaßnahme wurde dann eine sofortige Sperrung des Gehweges oder der betroffenen Straßenteile angeordnet und vom Bauhof der Stadt Burg realisiert, wie beispielsweise in der Blumenthaler Straße (Foto, links), wo zeitweilig sogar die Polizei die Straßensperrung absichern musste.

Im Nachgang wurde durch die Stadt der Landkreis Jerichower Land als zuständige Bauordnungsbehörde über die eingeleiteten Maßnahmen informiert. "Der Landkreis fordert dann den jeweiligen Eigentümer auf, die Gefahr, welche vom Gebäude ausgeht, zu beseitigen, sofern dies nicht bereits geschehen ist. Wenn die Schadensbeseitigung erfolgt ist, wurde bzw. wird die angeordnete Sperrung wieder aufgehoben. Bezüglich der durchgeführten Sofortsicherung ergeht anschließend ein Kostenbescheid an den Eigentümer, so Vogler weiter.

Doch nicht alle Eigentümer konnten bisher erreicht werden oder sind tätig geworden. So bestehen weiterhin Absperrungen unter anderem in der Friedenstraße, Bahnhofstraße oder Koloniestraße, damit Passanten dort kein loser Dachziegel oder Fassadenteile auf den Kopf fallen.