Motocross im Wald

21.05.2015, 14:30

Burg/Genthin/Zerbst (bsc) l Ende März 2015 stoppte die Polizei nach Zeugenhinweisen ein illegales Motocrossrennen in einem Waldgebiet zwischen Reesen und der Mülldeponie. Polizeibeamte konnten in der Nähe des Abzweigs nach Brehm zehn Personen und mehrere Crossmaschinen feststellen. Vor Ort waren mindestens drei Fahrer von Motocrossmaschinen im Alter von 17, 21 und 26 Jahren sowie die Organisatoren und Zuschauer. "Gegen einen der Fahrer wurde ein Verfahren eingeleitet. Wir haben den Vorfall an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben", so Polizeisprecher Thomas Kriebitzsch vom Revier in Burg. Das Problem Brehm sei bekannt. Es sei nicht ungewöhnlich, dass dort an den Wochenenden illegal gefahren wird. Nicht immer kann die Polizei der Motocrossfahrer habhaft werden. In den Waldgebieten ist es für die Polizei schwer, ihnen zu folgen. Kriebitzsch: "In der Regel haben sie keine Straßenzulassung für ihre Maschinen. Und sie machen sich der Sachbeschädigung schuldig." Das Feld- und Forstordnungsgesetz (FFOG) des Landes Sachsen-Anhalt regelt im Paragraph 4 das Befahren von Waldwegen. Darin heißt es unter anderem: "Das Fahren in Feld und Wald mit Kraftfahrzeugen ist verboten. Ausgenommen sind Personen mit Einwilligung des Grundeigentümers oder des Nutzungsberechtigten, jedoch nicht zu motorsportlichen Zwecken." Jegliches Befahren außerhalb der Privatwege ist untersagt. Wer durch die Polizei erwischt wird, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das FFOG verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldstrafe von bis zu 25 000 Euro geahndet werden. Als Problem sieht es der Polizeisprecher an, dass sich geschädigte Grundstückseigentümer nicht bei der Polizei melden.