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Diskussion um Umbenennungen nach vier Jahren wieder auf Tagesordnung Ausschuss bei doppelten Straßennamen gespalten

Von Thomas Rauwald 23.05.2015, 03:21

Die Mitglieder des Möseraner Haupt- und Finanzausschusses haben mit knapper Mehrheit entschieden, einen Beschlussentwurf für einen Grundsatzbeschluss zur Umbennung von in der Gemeinde doppelten Straßennamen zur abschließenden Behandlung in den Gemeinderat zu verweisen.

Möser l Die Abstimmung - vier Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen - spiegelt die gespaltenen Meinungen der Ausschussmitglieder. Hauptargument der Kritiker ist, dass es keine Notwendigkeit für Umbennungen gibt.

Im Jahre 2011, als das Thema schon einmal zur Debatte stand, ist die Umbenennung von doppelten Straßennamen vom damaligen Gemeinderat abgelehnt worden. Standen damals in der noch jungen Einheitsgemeinde die individuellen Befindlichkeiten der nicht mehr selbständigen Ortschaften und die Angst um den Verlust ihrer Identität im Fordergrund, ist heute erwiesen, dass es nur marginale und örtlich sehr begrenzte Probleme gibt.

Michel Vorsprach sagt, dass der zuständige Fachausschuss, der Bauausschuss, mehrheitlich keine Veranlassung gesehen habe, die seit Jahren unproblematische Praxis zu ändern. Er fragt, ob es konkrete Informationen über Fehlleitungen von Post oder nicht aufgefunden Adressen gäbe? Das sei offenbar nicht der Fall. Neue Navigationsgeräte könnten abbilden, um welche Ortschaft es sich innerhalb der Gemeinde Möser handelt. Dann gäbe es auch keine Probleme mit doppelten Straßennamen.

Angefacht hatte die erneute Diskussion im wesentlichen Dr. Michael Krause aus Möser. Ihm liegt am Herzen, dass das Nummerchaos im Schermener Weg ein Ende hat und doppelte Straßennamen vermieden werden sollten. Diesen Weg gibt es sowohl in Möser als auch in Schermen. Die Mitglieder des Kulturausschusses waren dieser Forderung mehrheitlich gefolgt.

Vorsprach schlägt vor, hier örtlich eine eindeutige Regelungen herbei zu führen, anstatt viele Bürger mit unnötigen Laufereien und Kosten zu belasten. Dem stimmt Claudia Schmidt zu, die darauf hinweist, dass die Kommune zur Änderung rechtlich nicht verpflichtet sei.

Hermann Lünsmann setzt dagegen, dass er schon 2011 für eine Umbenennung gewesen sei. Er befürworte es, zu verwechselnde Adressen auszumerzen.