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Nach Vorfall mit nicht angeleintem Hund im Burger Goethepark fordern Volksstimme-Leser: "Ordnungsamt soll endlich mal kontrollieren"

11.03.2011, 04:27

Burg (ck). Am Mittwoch berichtete die Volksstimme über einen Vorfall im Goethepark, bei dem ein unangeleinter Collie einen Chihuahua jagte. Viele Anrufer haben der Redaktion in den vergangenen beiden Tagen ihre Meinung zu diesem Vorfall mitgeteilt und vor allem eines bestätigt: "Die Anleinpflicht wird von vielen Hundebesitzern nicht eingehalten", formulierte es Elisabeth Ahrendholz treffend. "Alle Hundebesitzer sagen das Gleiche: Sie brauchen keine Angst zu haben. Einmal habe ich geantwortet, dass ich aber ängstlich sei. Die Reaktion des Hundebesitzers hat mich empört, er sagte: Wenn etwas passiert, zahlt die Versicherung."

Petra Röll aus Burg hat auch einen Chihuahua und ebenfalls schon böse Erfahrungen mit freilaufenden großen Hunden gemacht. "Ich musste meinen Hund schon oft hoch nehmen, weil zum Beispiel Schäferhunde im Goethepark frei gelaufen sind. Ich leine meinen Hund immer an und erwarte das auch von anderen Hundebesitzern. Und ich fordere, dass das Ordnungsamt hier endlich einmal kontrolliert."

Gleich mehrere Anrufer wiesen darauf hin, dass es neben der Anleinpflicht von Hunden auf öffentlichen Flächen in der Stadt, geregelt durch die Gefahrenabwehrverordnung, seit dem 1. März auch eine allgemeine Anleinpflicht auf allen Wald- und Wiesenwegen gibt. Das sieht ein entsprechendes Landesgesetz vor. Ziel ist es, den Nachwuchs an Wald- und Feldtieren vor Hunden zu schützen.

Zum Toben bleiben den Hunden jetzt ausschließlich so genannte Auslaufwiesen. Kompliziert wird dies aber in kleineren Städten, wie zum Beispiel in Burg, wo es keine solchen Flächen gibt. Verstöße gegen die Anleinpflicht können teuer werden: Die Verwarngelder liegen zwischen 15 und 35 Euro. Wie die Volksstimme-Leser bestätigen, werde auch diese Regelung nicht immer eingehalten. "Das müssten eigentlich auch die Mitarbeiter der Tierheime wissen und den Menschen, die die Tiere ausführen, sagen, dass diese Anleinpflicht besteht", sagte ein Jäger am Telefon.

Die allgemeine Anleinpflicht für Wald- und Wiesenwege gilt bis zum 15. Juli.