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Nicht betroffen sich Brauchtums-Flammen beispielsweise zu Ostern Kein Start am 1. April: Landrat verbietet Gartenfeuer

Von Falk Heidel 25.03.2011, 05:26

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist ab sofort im Jerichower Land verboten. Landrat Lothar Finzelberg hat eine in den vergangenen Jahren bestehende Ausnahmegenehmigung aufgehoben, die bestimmte Verbrennzeiten zweimal jährlich erlaubte. Einige Kritiker dieser Entscheidung bemängeln vor allem den späten Zeitpunkt des unerwarteten Beschlusses.

Burg/Genthin/Gommern. In einer schriftlicher Erklärung (die er am Mittwoch im Kreisausschuss verlas) verkündet Finzelberg seine Begründung für das sofortige Verbot der Gartenfeuer. In dem Schreiben heißt es unter anderem: "In der Vergangenheit hat die Rauch- und Geruchsbelästigung regelmäßig zu massiven Beschwerden aus der Bevölkerung geführt." Ein weiteres Argument ist Finzelberg zufolge die Überschreitung der Feinstaub-Grenzwerte während früherer Brennaktivitäten, die an einer Burger Messstation registriert worden seien. Konkrete Beispiele nannte der Landrat nicht. Nur, dass an 28 Tagen des Vorjahres während der beiden Verbrenn-Monate (April und Oktober) die Grenzwerte überschritten worden seien.

Nicht betroffen vom Verbrenn-Verbot sind die regionalen Brauchtumsfeuer. Bedeutet: Die Osterfeuer in den Dörfern werden auch in diesem Jahr stattfinden. Vorausgesetzt, sie sind von den Ordnungsämtern genehmigt worden.

Zu den Kritikern der Finzelberg-Entscheidung gehört SPD-Kreistags-Fraktionschef Matthias Graner. Er sagte am Mittwoch im Kreisausschuss: "Der Zeitpunkt des Verbots ist eine Woche vor dem vermuteten Verbrenn-Start mehr als unglücklich gewählt. Viele Menschen haben ihre Verbrenn-Haufen schon aufgeschichtet."

Finzelberg entgegnete: "Im Salzlandkreis hat der Landrat die bestehende Ausnahmegenehmigung sogar während der Verbrennzeit aufgehoben." Was Finzelberg nicht sagte: Unter anderem im benachbarten Landkreis Stendal sowie im Bördekreis dürfen die Gartenabfälle nach wie vor zu bestimmten Zeiten im Frühjahr und Herbst verbrannt werden. In seinem Schriftstück erklärt der Landrat zudem, dass die "Gartenabfälle über Biotonnen, Kleinannahmestellen in Genthin, Burg, Parey und Ziepel sowie an den Grünschnitt-Sammelstellen in den Orten entsorgt werden können".

Kritik im Kreisausschuss: "In Gommern gibt es keine Sammelstelle." Dazu erklärte Kreisvorstand Bernd Girke: "Es hat tatsächlich lange gedauert, bis die Kommune eine Stelle benannt hat." Doch jetzt gebe es eine. Sie befindet sich am westlichen Rand der Kleingartenanlage an der Magdeburger Straße. Über eine weitere Stelle in Gommern verhandelt der Landkreis Girke zufolge mit einer privaten Besitzerin.

Ob und wie der Landkreis das Gartenfeuer-Verbot kontrollieren und ahnden will, lies Finzelberg am Mittwoch im Kreisausschuss offen.