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Finanzen der Einheitsgemeinde Möser Höherer Kassenkredit und Geld vom Land

Von Thomas Rauwald 23.04.2011, 06:26

Mösers Bürgermeister Bernd Köppen hat mit einer Eilentscheidung den Kassenkreditrahmen erhöht. Der Gemeinde wurde zudem eine Zuweisung von über 355 000 Euro bewilligt.

Möser. Durch das Ausbleiben beantragter Mittel zur Stärkung der Verwaltungs- und Leistungskraft der Einheitsgemeinde, die mit der Bildung der Einheitsgemeinde bereits im Jahre 2009 in Aussicht gestellt worden waren, erweist sich der in der Haushaltssatzung 2011 ausgewiesene Kassenkreditrahmen derzeit als zu gering. Der dort festgeschriebene Betrag von 2 025 000 Euro reicht zur Begleichung der Zahlungsverpflichtungen nicht mehr aus. Bei Ausgaben in Höhe von 1,96 Millionen Euro sei man schon angekommen, sagte Bernd Köppen auf der jüngsten Gemeinderatssitzung. Der Kassenkredit muss deshalb auf drei Millionen Euro ausgedehnt werden. Entsprechend der Gemeindeordnung ist die Festsetzung eines Kassenkredithöchstbetrages grundsätzlich nur per Satzung möglich. Deshalb wird jetzt eiligst an einer Nachtragshaushaltssatzung gearbeitet, die die neue Höchstgrenze legitimiert und zudem weitere Möglichkeiten zum Ausgleich der Finanzlücke aufzeigt.

Auf der Ratssitzung ist durch Bernd Köppen auch darüber informiert worden, dass das Ministerium des Innern der Gemeinde eine nichtinvestive Zuweisung in Höhe von 355 533 Euro bewilligt hat. Sie ist ausschließlich zur Reduzierung der Schulden der einstigen Gemeinden Pietzpuhl und Schermen zu verwenden. Insgesamt sind in den vergangenen Jahren zur Deckung der Schulden im Verwaltungshaushalt dieser beiden Gemeinden Liquiditätshilfen von rund 700 000 Euro gezahlt worden. Dennoch bleibt ein Rückzahlungsbetrag in Höhe von 341 417 Euro. Allerdings ist die Rückforderung bis zu einer neuerlichen Entscheidung vorerst zurückgestellt worden.

Die Bewilligung ist vom Innenministerium mit der Nebenbestimmung erfolgt, dass die Haushaltskonsolidierung der Einheitsgemeinde zu forcieren ist. Der Haushaltsausgleich ist schnellstmöglich aufzuzeigen.

Das Ministerium beschreibt in der Begründung zur Bewilligung auch Möglichkeiten der Konsolidierung. Sie bestünden zum Beispiel bei den Entschädigungen der ehrenamtlich Tätigen, die sich teilweise an den Höchstsätzen orientieren, dem Zuschussbedarf der Sportstätten (2011 sind erste Beteiligung geplant) sowie dem Zuschussbedarf bei den Bürgerhäusern und Gemeindezentren.

Das Ministerium erwartet, dass die Gemeinde die Bürgerschaft zumindest vorübergehend durch die Anhebung der Grundsteuern A und B deutlich über den Landesdurchschnitt an der Konsolidierung beteiligt.