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Nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg Anlieger brauchen kein Geld für Fuß- und Radweg zu zahlen

Von Thomas Rauwald 11.05.2011, 12:03

Die Anlieger der Möserstraße in Hohenwarthe können aufatmen: Ein langjähriger Streit um die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist zu ihren Gunsten vor Gericht entschieden worden.

Hohenwarthe. Noch Ende des vergangenen Jahres waren den Bwohnern die Gebührenbescheide ins Haus geflattert. Die Landkreisverwaltung hatte der Verwaltung der Einheitsgemeinde Möser angeordnet, die Bescheide auszreichen, um eine Verjährungsfrist zu wahren. Dem Bürgermeister sei mit perswönlicher Haftung gedroht worden, heißt es.

Allerdings sind die Bürger darauf aufmerksma gemacht worden, dass es zur Bescheiderhebung noch ein schwebendes Verfahren gäbe, und sie somit der Zahlungspflicht noch nicht nachkzukommen brauchen.

Gegegen die Gebührenerhebung hatte vor Jahren die damalige Gemeinde Hohenwarthe geklagt. Ortschaftsratsmitglied Claudia Schmidt, die beruflich mit dem Satzungsrecht befasst ist, rief auf der Sitzung des Gremiums am Montagabend die Motive des Gemeinderates in Erinnerung. Für die Erstellung der sogenannten Seitenanlagen (Geh- und Radweg, Beleuchtung, Grundstückszuwegung) beim Ausbau der Möserstraße Mitte der 90er Jahre habe so viel Fördergeld zur Verfügung gestanden, dass man die Anlieger nicht zusätzlich zur Kasse bitten musste. Für die Argumentation sprachen damalige Regelungen des Kommunalabgabegesetzes, in dem festgesetzt gewesen sei, dass die Bürger mindestens zu 50 Prozent der Baukosten entlastet werden könnten. Dass schließe ein, so die Hohenwarther Auslegung, dass auch 100 Prozent möglich wären.

Eine eigene Straßenausbaubeitragssatzung hatte die Gemeinde zu diesem Zeitpunkt noch nicht. In solchen Satzungen regelten die Gemeinden selbstbestimmt den Anteil der Bürger an den Kosten von Straßenaubauarbeiten.

Diese Satzung ist 2006 beschlossen worden. Seit dem wird die Erhebung der entsprechenden Gebühren gefordert. Doch die Gemeinde vertrat vehement ihre Rechtsauffassung mit Stand der Bauarebietn mItte der 90er Jahre. Der Rechtsstreit ist vor einigen Wochen vom Verwaltungsgericht Magdeburg entschieden worden. Als sich während der Verhandlung abzeichnte, dass die Richter der Hohenwarther Interpretation folgen würden, zog der Landkreis Ende 2010 verfügte Zwangsvollstreckungsforderung zum Erlass der Bescheide gegenüber der Gemeindeverwaltung Möser zurück. Die bereits verschickten Gebührenbescheide werden nun zurück genommen.