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Haupt- und Finanzausschuss Möser erörtert Hundesteuersatzung Mit der Hundesteuer wird die Gemeindekasse aufgefüllt

Von Thomas Rauwald 18.05.2011, 06:28

Mit der Hundesteuersatzung befassten sich die Mitglieder des Möseraner Haupt- und Finanzausschusses auf ihrer jüngsten Sitzung. Mit Veränderungen soll die Satzung nun dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Möser. Als Mittel, um Geld in die Gemeindekasse zu bekommen, ist die Hundesteuersatzung von den Ausschussmitgliedern unmissverständlich charakterisiert worden. Die Gelder seien nicht dazu gedacht, den Hundebesitzern dafür eine spezielle Leistung zu erbringen. In dem Satzungsentwurf, der auch in den Ortschaftsräten der Einheitsgemeinde Möser behandelt worden war, ist die Verwaltung denn auch von hohen Steuerbeträgen ausgegangen. Beispiel war dabei die Satzung von Pietzpuhl, die sich der einstige Gemeinderat vor Jahren gegeben hatte und deren Beträge nun zum Satzungsrecht in allen Ortschaften werden sollten.

Es war vorgesehen, dass für den ersten Hund 50, für die Haltung von zwei Hunden 100 Euro und für drei und mehr Hunde 200 Euro pro Tier im Jahr gezahlt werden sollten. Das bedeutet, dass ein Halter von drei Hunden 600 Euro pro Jahr in die Gemeindekasse zu zahlen hätte.

Den geringsten Hundesteuersatz hat derzeit noch Hohenwarthe. Wer hier drei Hunde hält, bezahlt 183 Euro.

In vielen Ortschaftsräten war die Vorgehensweise der Verwaltung wegen der hohen Ansätze missbilligt worden. Ähnlich gestalteten sich die Positionen der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses. Die Diskussion um die Beträge mutete denn zeitweise allerdings an wie das Feilschen auf einem orientalischen Tierbasar.

30 Euro für den ersten Hund oder lieber 40? 50 Euro für den zweiten oder eventuell lieber 80? Oder 90? Und was machen wir mit dem dritten Hund? 200 Euro sind zu viel, war erst einmal die überwiegende Meinung, obwohl dahinter natürlich die Absicht steht, das Halten mehrerer Hunde einzudämmen. Vielleicht sollten man doch bei 200 Euro bleiben?

Zum Schluss ist folgender Kompromiss zustande gekommen: Für den ersten sollten 40, für den zweiten Hund 60 Euro zu zahlen sein. Ab dem dritten und für jeden weiteren Hund sind 200 Euro zu entrichten. Somit würde ein Besitzer von drei Hunden 300 Euro pro Jahr zahlen müssen.

Die Hundesteuer für gefährliche Hunde soll nach den bisherigen Planungen beim ersten Tier 600 Euro und bei zwei und mehr Hunden 900 Euro pro Tier betragen.