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Feuerwehr rät, mit dem Einbau schnell zu beginnen / Auf geprüfte Qualität achten Rauchmelder müssen bis 2015 installiert werden, Vermieter halten sich noch zurück

Von Anja Guse 10.02.2012, 05:21

Rauchmelder können Leben retten, sagt die Feuerwehr. Rauchmelder müssen bis Ende 2015 in jedem Haushalt installiert sein, verlangt die Bauordnung in Sachsen-Anhalt. Im Jerichower Land sind bislang erst wenige Wohnungen damit ausgestattet.

Burg/Genthin l "Knapp 70 Prozent aller Brandopfer hätten mit Hilfe eines Rauchwarnmelders gerettet werden können", erklärt Kreisbrandmeister Walter Metscher. Eine erschreckende Zahl. Umso wichtiger sei es, dass die Installation in Wohnungen und Häusern nun Pflicht geworden ist. Dabei sei das Gesetz laut Metscher längst fällig gewesen. "Wir sind leider Gottes eines der letzten Bundesländer, die eine solche Pflicht erst in den kommenden Jahren umsetzen müssen", berichtet er.

Mindestens ein, zwei Jahre wird es allerdings noch dauern, bis die Wohnungsgenossen- und -gesellschaften im Landkreis auf das Gesetz reagieren. Das ergab eine Umfrage der Volksstimme unter Wohnungsunternehmen. Grund: Die meisten Vermieter möchten die Entwicklung der Frühwarnsysteme abwarten. Zudem wollen sie eine gemeinsame Bestellung aufgeben. Damit verringert sich der Preis pro Rauchmelder, was wiederum den Mietern zugute kommt.

Die meisten Geräte sollen geleast werden. Miete und Wartung könnten dann auf die Betriebskosten umgeschlagen werden.

"Wir werden mit dem Einbau der Rauchmelder noch warten", erklärt beispielsweise Eckhard Camin, Geschäftsführer der Wohnungsgenossenschaft Glückauf in Gommern. Dieses und nächstes Jahr seien keine Installationen geplant. "Es ist eine Frage des Preises und der technischen Entwicklung", erklärt er. "Außerdem sind die Betriebskosten schon hoch genug." Da wolle man noch abwarten. Etwa 800 Wohnungen habe die Genossenschaft im Bestand. In einigen Häusern seien jedoch in den Hausfluren bereits neue Rauchabzüge eingebaut worden.

"Auch wir haben uns schon mit dem Thema beschäftigt", erklärt Peter Jelitte, Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft Frohe Zukunft in Genthin, "aber wir haben ebenfalls noch keine Rauchmelder in den Wohnungen installiert. Grund: Die Rahmenbedingungen und technischen Möglichkeiten sind noch nicht endgültig geklärt. Wir wollen eine Variante, die möglichst sicher ist, die Mieter nicht mit zu hohen Kosten belastet und den Wartungsaufwand gering hält", sagt Jelitte, der rund 1500 Wohnungen im Bestand hat. Zwar gebe es bereits Funkvarianten, doch seien diese noch sehr teuer.

"Rauchwarnmelder sind grundsätzlich eine gute Sache", erklärt Marek Giehre, Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft Parey, "doch auch wir warten noch ab. Einige Dinge sind noch ungeklärt. Fragen bestehen beispielsweise zur Funktionsweise. Halten die Batterien tatsächlich zehn Jahre? Und was ist bei erhöhten Staub-aufkommen?"

Nicht zu forsch gehen auch die Wohnungsbaugesellschaften Möckern und Loburg in ihren insgesamt 1800 Wohnungen die Umsetzung des Gesetzes an, erklärte deren Geschäftsführer Gerald Köhler. "Wir haben noch Zeit", sagte er. "Die werden wir abwarten. Dann kommen auch mehr und bessere Geräte auf den Markt." Den Konkurrenzkampf wolle man ausnutzen. Einzig in Möckern seien in einigen Maisonettewohnungen die Warnmelder angebracht. Und in Loburger Treppenhäusern seien vor einigen Jahren einfache Geräte installiert worden. Allerdings müsse hier jedes Jahr die Batterie ausgetauscht werden.

Die Batterien bringen Angelika Domsgen, Geschäftsführerin der Wohnungsbaugesellschaften Burg und Genthin, auf weitere Gedanken. "Wir benötigen Geräte, die verplombt werden können", sagt sie. Sonst würden einige Mieter die Batterien entfernen und damit ihre Fernbedienung bestücken. Zudem müsse sie mit dem Landkreis die Übernahme der Kosten für die Wohnungen der ALG-II-Empfänger klären. Ab dem kommenden Jahr würde das Thema erst aktuell werden.

Mieter, die nicht so lange warten möchten, könnten eigene Geräte einbauen. Allerdings werde der Vermieter dann nicht von seiner Pflicht befreit, Warnmelder zu installieren. Auch könnte es sein, "dass der Mieter die Geräte später wieder abbauen und unsere Melder anbringen lassen muss", erklärt Domsgen. "Schließlich haben wir dann einen Vertrag mit einer Firma abgeschlossen. Da müssen die Geräte einheitlich sein."

Kreisbrandmeister Metscher rät, generell alle Fluchtwege sowie Kinder- und Schlafzimmer mit Rauchmeldern auszurüsten. "Ich selbst habe fast in jeder Ecke einen angebracht, selbst in der Küche", verrät er. "Allerdings ist dies kein Muss." Empfehlenswert sei es auch, Räume, in denen die Hauptleitungen wie Gas und Elektro angeschlossen sind, mit Rauchmeldern zu versehen.

In Neubauten müssen die Rauchmelder bereits angebracht werden, in bestehenden Wohnungen und Häusern sollen Eigentümer und Vermieter bis 31. Dezember 2015 nachrüsten. So verlangt es die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Knapp vier Jahre bleiben also noch Zeit, um das passende Modell zu finden.