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Land plant Änderung des Wassergesetzes / Stadt Gardelegen gegen Anschlusspflicht Regenwasser: Vorerst keine Gebühren

Von Cornelia Ahlfeld 13.02.2013, 02:18

Der Landtag wird sich in Kürze mit einer Novellierung des Wassergesetzes befassen. Möglicherweise gibt es dann einen Anschlusszwang an die öffentliche Regenentwässerung. Die Stadt Gardelegen indes gibt Entwarnung. Einen Anschlusszwang wird es vorerst nicht geben.

Gardelegen l Normalerweise freuen sich viele Menschen über Regen, natürlich vor allem in trockenen Zeiten. Das könnte sich jedoch bald ändern. Das Land plant eine Novellierung des Wassergesetzes. Die CDU und die SPD wollen dabei einen Anschlusszwang an die öffentliche Regenentwässerung festschreiben, wenn es dem "Wohl der Allgemeinheit" dient, etwa um das Problem von Vernässungen und hohen Grundwasserständen in bestimmten Regionen in den Griff zu bekommen (Volksstimme berichtete).

Bisher lassen die meisten Grundstückseigentümer ihr Niederschlagswasser auch auf dem eigenen Grundstück versickern. Mit der Gesetzesänderung allerdings könnte es so sein, dass Kommunen dann in der Lage sind, eben diesen Anschlusszwang durchzusetzen, wie das beim Abwasser bereits der Fall ist.

Sollte das so kommen, dann gehen Fachleute davon aus, dass dieser Anschlusszwang für die betroffenen Grundstückseigentümer teuer werden kann.

Zuständig für die Regenentwässerung ist die Stadt. "Niederschlagsbeseitigungspflichtiger ist die Kommune", erläuterte Frank Hellmann, technischer Leiter des Gardeleger Wasserverbandes. Es gebe zwar Kommunen, die diese Aufgabe den Wasserverbänden übertragen haben. In Gardelegen sei das jedoch nicht der Fall.

Doch die Stadt gibt in dieser Angelegenheit vorerst Entwarnung. Bürgermeister Konrad Fuchs hält nicht viel von einem generellen Anschlusszwang. Es gebe zahlreiche Studien, die besagen würden, dass man das Niederschlagswasser nicht nur ableiten dürfe, sondern auch versickern lassen müsse, um den Grundwasserspiegel zu halten.

"Wer sein Regenwasser, so wie ich, auf seinem Grundstück versickern lässt, kann dafür doch nicht noch zur Kasse gebeten werden", sagte Fuchs. Zurzeit gebe es mit dem Niederschlagswasser in der Stadt und in den Ortsteilen auch keinerlei Probleme. Wer möchte, könne sein Grundstück an die öffentliche Regenentwässerung anschließen. Und überhaupt, so Fuchs, würden die Grundstückseigentümer ja schon finanziell mitbeteiligt, wenn Nebenanlagen an Straßen, wie Gehwege, Beleuchtung oder Regenentwässerungen, erneuert werden. "Die werden dann ja schon über die Straßenausbaubeträge zur Kasse gebeten", sagte Fuchs. Wie im Fall der Straßenerneuerungen im Bereich der Hemstedter Siedlung oder jetzt aktuell beim geplanten grundhaften Ausbau der Burgstraße. Vom Grundsatz her sei es so, dass diejenigen, die diese Leistung, die also ihr Regenwasser in das öffentliche Netz leiten, dafür dann auch bezahlen müssten.

Diese Möglichkeit gebe es in Gardelegen schon seit Jahren, ergänzte Bauamtsleiter Engelhard Behrends. Grundstückseigentümer, die ihr Niederschlagswasser aus verschiedenen Gründen nicht auf dem eigenen Grundstück versickern lassen können oder wollen, können ihr Grundstück an die öffentliche Regenentwässerung der Stadt anschließen. Erforderlich sei dazu nur ein Antrag an die Stadt. Den Anschluss müssten die Betroffenen zahlen. In der Kernstadt seien bereits viele Grundstücke angeschlossen. Es bestünde aber auch jederzeit die Möglichkeit, diese Anschlüsse wieder zu kappen und das Regenwasser selbst zu nutzen.

Das jetzige Wassergesetz sehe eine ortsnahe Versickerung vor. Dazu seien die Grundstücksbesitzer verpflichtet.

Gebühren für die Einleitung von Niederschlagswasser werden derzeit nicht erhoben, betonte Behrends. Die Stadt habe dazu auch keine entsprechende Satzung. Die müsste für den Fall, dass Gebühren fällig werden sollen, erst erarbeitet werden. Bemessungsgrundlagen für die Gebührenberechnung wären die bebauten und versiegelten Flächen. Und diese Daten zu ermitteln, wäre ein "unglaublich hoher Verwaltungsaufwand", so Behrends. Und diese Verwaltungskraft sei in den vergangenen Jahren schlichtweg nicht vorhanden gewesen. Und ob die Verwaltungskraft in den nächsten Jahren vorhanden sein wird, sei derzeit eher fraglich.

Von daher werde es in absehbarer Zeit wohl keine Änderung in dieser Angelegenheit geben.