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Kreis-Veterinäramt hat im Fall Brüchau eine entsprechende Verfügung erlassen Pferdehof darf nicht als Gnadenhof betitelt werden

27.04.2013, 01:19

Brüchau (cn) l Der Brüchauer Pferdehof, den seine beiden Betreiberinnen als sogenannten Gnadenhof etablieren wollten (wir berichteten), darf nicht mehr als solcher betitelt werden. Eine entsprechende Verfügung hat das Kreis-Veterinäramt erlassen. Das hat Amtstierärztin Dr. Susanne Lehner gestern bestätigt.

Gnadenhöfe seien, genau wie Tierheime, erlaubnispflichtig und diversen Richtlinien unterworfen. "Dafür sind auch entsprechende Nachweise zu erbringen", die im Fall Brüchau jedoch nicht vorlägen. "Das Führen der Bezeichnung Gnadenhof haben wir strikt untersagt", erklärte die Amtstierärztin. Den beiden Betreiberinnen sei dies vor Ort auch so mitgeteilt worden. Sie hatten demnach im Internet bereits mit dem Wort Gnadenhof hantiert. Und sie hatten auch gegenüber der Volksstimme deutlich gemacht, dass sie mehrere Tiere vor dem Schlachter gerettet hätten und ihnen nun das Gnadenbrot gewähren würden.

Der Brüchauer Pferdehof war in der jüngeren Vergangenheit aber auch in die Schlagzeilen geraten, weil es zwischen seinen Betreiberinnen und einigen ihrer Geschäftskunden unterschiedliche Auffassungen über die Umsetzung von Verträgen gegeben hatte. Diese Auseinandersetzungen, die auch einen Polizeieinsatz zur Folge hatten, hatte das Veterinäramt zum Anlass genommen, um vor Ort die Haltungsbedingungen für die Tiere sowie die Pferdepässe zu kontrollieren. Letztere waren aber nicht komplett vorhanden. Daraufhin hatte die Amtstierärztin eine Frist bis zum gestrigen Freitag gesetzt. Inzwischen lägen 12 von 15 erforderlichen Pässen vor. Zwei seien nach Mitteilung der Pferdehofbetreiberinnen in Arbeit, ein weiterer Pass müsse noch vom Besitzer des betreffenden Pferdes eingeholt werden, wie Dr. Lehner informierte. Sie werde nun noch einmal eine schriftliche Aufforderung formulieren, dass die fehlenden Pässe nachzureichen seien.