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Landgericht verurteilte 33-jährigen Vater von zwei Kindern wegen Missbrauchs seiner Tochter Bewährungsstrafe für Sexualtäter

Von Wolfgang Biermann 15.01.2014, 01:16

Das Landgericht in Stendal hat am Montag den 33-jährigen Vater von zwei Kindern wegen sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu 15 Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Stendal/Gardelegen l Die Jugendschutzkammer des Stendaler Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler sah es als erwiesen an, dass sich der in Magdeburg geborene Angeklagte im Jahr 2010 in Gardelegen zweimal vor seiner leiblichen, zur Tatzeit vierjährigen Tochter selbst befriedigt und sie dann - ebenfalls zweimal - geschlagen hat. Seine Ehefrau, die inzwischen in Scheidung von ihm lebt, war zu der Zeit in einem Krankenhaus.

Ursprünglich waren insgesamt 36 Fälle angeklagt: je 18 Fälle von Kindesmissbrauch und 18 Körperverletzungen seiner Tochter. Vor Abschluss der Beweisaufnahme hatte das Gericht am Montag auf Antrag der Staatsanwaltschaft 32 Fälle eingestellt. Die Richter wiesen zudem mehrere Beweisanträge der Verteidigung wie auch der Anwältin der als Nebenklägerin auftretenden Kindesmutter zurück, noch weitere Zeugen zu laden.

Das Gericht stützt sein Urteil im Wesentlichen auf das Geständnis des Angeklagten vor der Polizei im August 2012. Denn das Mädchen hatte schon in den Ermittlungen keine Angaben gemacht. Der Angeklagte hatte sein Geständnis aber später widerrufen, nachdem er sich laut Gericht zunächst einsichtig und reumütig gezeigt hatte. "Die Kammer hat das Geständnis durch die Aussagen der Polizeibeamten von damals rekonstruiert", hieß es in der Urteilsbegründung von Richter Galler.

Dem Strafgesetzbuch nach sind sexuelle Handlungen vor Kindern ebenso strafbar wie Handlungen an und mit diesen selbst. Dazu kam das zweifache Schlagen des Mädchens - "in einer Intensität, die nicht normal ist", führte Richter Galler im Urteil aus. Einmal hätte der unter Betreuung stehende Angeklagte, dem ein Sachverständiger volle Schuldfähigkeit bescheinigt hatte, den Kopf des Mädchens an die Wand geschlagen und im zweiten Fall heftig an den Armen gezerrt.

Gleichwohl habe der bislang unbescholtene Angeklagte, der kurze Zeit nach den Vorfällen Ehefrau und Kinder verlassen hatte und nach Magdeburg zu seinem Vater gezogen war, "durchaus eine Chance auf Bewährung verdient".

Seine Noch-Ehefrau hatte den Angeklagten im August 2012, nachdem ihr der Missbrauch der Tochter bekannt geworden war, in Gardelegen bei der Polizei angezeigt. Dazu hatte sie ihren Mann kurzerhand gleich mit auf die Wache gebracht. Dort hatte er diverse Taten gestanden. Dazu gab es eine Art schriftliches Geständnis. Das hatte er auf einem Kalenderblatt notiert, nach Wertung seines Verteidigers auf Drängen der Schwiegermutter.

Die war dominant in der Beziehung des Angeklagten und mit seiner Frau. Zeitweise war sie sogar seine Betreuerin und übernahm sämtliche Verantwortlichkeiten - auch in Geldangelegenheiten. Für den Verteidiger war die Schwiegermutter, die Konto-Vollmacht und Kreditkarte des Angeklagten besaß, sogar in Käufe verwickelt, von denen der Angeklagte nichts wusste.

Er stellte die These auf, dass die Ehefrau und ihre Mutter den Angeklagten auf "elegante Art und Weise" loswerden wollten. Und das mithilfe der Strafanzeige. Der Verteidiger forderte Freispruch, die Opferanwältin vier Jahre Haft ohne Bewährung. Die Staatsanwältin hatte 22 Monate auf Bewährung beantragt. Das Gericht sprach dem heute achtjährigen Mädchen "dem Grunde nach" ein Schmerzensgeld zu. Über die Höhe muss nun in einem Zivilverfahren entschieden werden.