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Dorfgemeinschaftshaus Dannefeld: Kündigung frühestens zum 31. Dezember 2021 wirksam Stadt Gardelegen besteht auf Nutzungsvereinbarung

Von Cornelia Ahlfeld 24.01.2014, 02:14

Die weitere Verfahrensweise in Sachen Dannefelder Dorfgemeinschaftshaus ist für die Verwaltung offenbar geklärt. Die Nutzungsvereinbarung mit dem Heimatverein Bauernfahne sei mit allen Auswirkungen rechtskräftig.

Gardelegen/Dannefeld l Wie im Sozialausschuss gab es auch im Finanzausschuss am Mittwochabend keine Diskussion zur weiteren Verfahrensweise zur künftigen Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Dannefeld. Der Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt aus zwei Gründen: Die Verwaltung hatte ihre eigene Beschlussvorlage zurückgezogen. Die CDU-Fraktion hatte ihrerseits einen Antrag gestellt, die Vorlage zurückzustellen, um zuvor rechtliche Fragen zu klären, inwieweit ein Vertrag mit dem Dannefelder Heimatverein Bauernfahne wirksam sei, ob die Vertragskündigung durch den Verein rechtskräftig und gültig sei. Darüber hinaus fordert die Union, einen Beschluss vom 5. September 2011 aufzuheben, der konkret die Verfahrensweise für das Dorfgemeinschaftshaus geregelt habe.

Verwaltung legt Stellungnahme zum CDU-Antrag vor

Unterdessen hat die Verwaltung mit Datum vom 22. Januar 2014 eine Stellungnahme zum CDU-Antrag verfasst, die vom Vorsitzenden des Finanzausschusses, Jens Bombach, am Mittwochabend kommentarlos verlesen und vom Finanzausschuss ebenfalls kommentarlos zur Kenntnis genommen wurde.

Grundaussage: Die am 23. September 2011 einvernehmlich zwischen der Stadt Gardelegen und dem Heimatverein geschlossene Nutzungsvereinbarung zum Dannefelder Dorfgemeinschaftshaus sei wirksam. Die Kündigung könne frühestens zum 31. Dezember 2021 (Laufzeit der Vereinbarung) berücksichtig werden.

Wie die Kommunalpolitik, konkret der Stadtrat, mit der Thematik umgehen wird, ist damit offen. Der Stadtratsbeschluss vom 5. September 2011 hat zwar den von Dannefeld im November 2010 begonnen Umbau des einstigen Gemeindebüros zum Dorfgemeinschaftshaus bestätigt, allerdings unter anderem unter der Bedingung, dass es einen Nutzungsvertrag zwischen Stadt und Heimatverein gibt, der regelt, dass "Betreibung und Bewirtschaftung sowie die Unterhaltung der Immobilie nach Fertigstellung" durch den Verein erfolgen soll.

Daraufhin wurden die Bauarbeiten, nach einem Baustopp, verhängt durch Bürgermeister Konrad Fuchs, fortgesetzt. Der Heimatverein selbst hatte sich am Ausbau beteiligt. Vereinsmitglieder und Helfer leisteten mehr als 2000 Stunden, um das Dorfgemeinschaftshaus fertigzustellen. Der Abschluss der Bauarbeiten wurde Ende August des vorigen Jahrens mit einem Tag der offenen Tür gefeiert.

Der Verein hatte zwischenzeitlich festgestellt, dass er aufgrund seiner Gemeinnützigkeit nicht gewerblich tätig werden und Gewinne erzielen dürfe. Davon wurde die Verwaltung im März zunächst mündlich und mit Schreiben vom 14. Juli 2013 dann auch schriftlich in Kenntnis gesetzt. Um eine Lösung zu finden, hatte die Verwaltung die eingangs erwähnte Vorlage mit vier Varianten vorgelegt: Bewirtschaftung des Dorfgemeinschaftshauses durch die Stadt, Übernahme durch den Verein Dannefelder Bauernfahne, ein privatwirtschaftlicher Betrieb des Hauses oder ein Verkauf des Gebäudes (wir berichteten).

Der Vorsitzende des Dannefelder Heimatvereines, Andreas Finger, wollte sich gestern dazu auf Anfrage noch nicht öffentlich äußern. Zunächst müsse sich der Verein mit der Stellungnahme der Stadt erst einmal befassen.