1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. Ausnahmesituation für gewählte Ortsbürgermeister

Nicht jedes Dorfoberhaupt beendet seine Amtszeit im Mai / Bürger können ihren Ortschef nicht mehr selbst wählen Ausnahmesituation für gewählte Ortsbürgermeister

Von Gesine Biermann 06.03.2014, 02:22

Stadtrats- und Kreistagsmitglieder und auch die Ortsräte werden im Mai gewählt. Ortsbürgermeister indes nicht. Sie nämlich werden aus der Mitte der gewählten Räte bestimmt - wenn sie nicht ohnehin noch ein Weilchen im Amt bleiben.

Kalbe l Wer am 25. Mai auf den Wahlzetteln sein oder seine Kreuzchen für die künftigen Mitglieder des Ortschaftsrates setzt, wird das Kästchen für die Wahl des Ortsbürgermeisters vergeblich suchen. Für viele Wähler ist das ein Novum, wie auch Kalbes Einheitsgemeindebürgermeister Karsten Ruth bestätigt.

"Wer direkt gewählt wurde, kann nicht per Gesetz vorfristig abgesetzt werden."

Bürgermeister Karsten Ruth

Seit der Gemeindegebietsreform werde das Dorfoberhaupt aber tatsächlich nicht mehr direkt gewählt, sondern aus den Reihen der Ortschaftsratsmitglieder bestimmt, so Ruth. Das Gremium muss sich also nach der Wahl noch einmal zusammensetzen, um ohne Beteiligung der Bürger seinen Chef zu wählen, der dann ebenso wie alle anderen Ortschaftsratsmitglieder bis zum Ende der Wahlperiode am 30. Juni 2019, im Amt bleibt.

In insgesamt fünf Dörfern trifft allerdings nach derzeitiger Rechtslage ein Sonderfall zu. Denn alle einst direkt gewählten Bürgermeister aufgelöster Gemeinden, die im Zuge der Gebietsreform in das Amt des Ortsbürgermeisters übergeleitet wurden, dürfen ihre siebenjährige Amtszeit zunächst noch beenden. "Wer direkt gewählt wurde, kann nicht per Gesetz vorfristig abgesetzt werden", erklärt Ruth den Zusammenhang.

In der Einheitsgemeinde Kalbe gilt dies allerdings nur noch für Christa Schulz, Ortsbürgermeisterin in Badel (Ende der Amtszeit ist im April 2015), Ulrich Melzian aus Brunau (Juli 2015), Wilfried Hartmann aus Engersen (Juni 2016), Wilfried Krüger aus Jeetze (Juli 2015) sowie Doris Beneke aus Zethlingen (Juli 2015). Sie alle bleiben also auch nach der Wahl im Mai zunächst weiterhin in Amt und Würden.

Nach Ablauf ihrer individuellen Amtszeit bleibt das Dorf dann aber auch nicht ohne Ortsbürgermeister. Aus diesem wird nämlich zunächst einmal ganz automatisch bis zum Ende der vollständigen Wahlperiode ein einfaches Mitglied des Ortschaftsrates, der wiederum dann aus seiner Mitte ein Dorfoberhaupt bestimmen muss.

Unabhängig von dieser Rechtslage weist das Innenministerium in einem Schreiben an die Kommunen aber auch noch einmal darauf hin, dass sich "die übergeleiteten Ortsbürgermeister auch bereits zur Kommunalwahl am 25. Mai für einen Wahlvorschlag zur Wahl des Ortschaftsrates aufstellen lassen können."

In diesem Fall muss der derzeitige Ortsbürgermeister allerdings zwischen Amt und Mandat entscheiden. Denn ein übergeleiteter Ortsbürgermeister darf - so wird es in dem Schreiben des Ministeriums noch einmal betont -"nicht gleichzeitig gewähltes Ortschaftsratsmitglied und damit Mandatsträger sein, da er dem Ortschaftsrat Kraft Gesetz bereits angehört."