1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. Naturschützer klagen gegen Übungsstadt

Gericht prüft Zulässigkeit/Bundeswehr zeigt sich optimistisch Naturschützer klagen gegen Übungsstadt

Von Philip Najdzion 22.03.2014, 01:20

Muss der Naturschutzbund an der Baugenehmigung für Schnöggersburg beteiligt werden? Diese Frage lässt der Verband gerichtlich klären. Konsequenzen für die Arbeiten an der Übungsstadt gibt es erst einmal nicht.

Letzlingen/Magdeburg l Der Naturschutzbund (Nabu) geht gerichtlich gegen die Bundeswehr-Übungsstadt Schnöggersburg in Letzlingen (Altmark) vor. Der Nabu-Landesverband hat im September vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg Klage gegen das Bauvorhaben eingereicht. Der Grund: Der Verband bemängelt, dass er an dem Genehmigungsverfahren nicht beteiligt worden ist. Derzeit prüft das Gericht die Zulässigkeit der Klage. Diese kam aus Sicht des Landesverwaltungsamtes zu spät, sagt Anwalt Peter Kremer, der den Nabu vertritt. Im Sommer 2012 begannen die Arbeiten, 14 Monate danach reichte der Nabu Klage ein. "Es hat aber keinerlei Informationen an die Verbände und keine öffentliche Bekanntmachung gegeben", sagt der Anwalt.

Geheimhaltung als Nichtbeteiligungsgrund

Die Bundeswehr begründet die Nichtbeteiligung der Verbände mit Geheimhaltung. Die Beteiligung hätte zur Folge, dass Tatsachen offengelegt werden müssten, "deren Bekanntwerden die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr gefährdet", erläutert ein Sprecher.

Für den Bau hat das erst einmal keine Konsequenzen. Die Arbeiten gehen weiter. Auch für den Fall, dass die Klage Erfolg haben sollte, zeigt sich die Bundeswehr optimistisch. "Im ungünstigsten Fall müsste die formelle Beteiligung der Verbände unter Berücksichtigung der Wahrung der Schutzbedürftigkeit des Projektes nachgeholt werden", teilte ein Sprecher mit. Bei der Planung seien allerdings alle naturschutzrechtlichen Aspekte berücksichtigt worden, "daher sind inhaltlich keine Änderungen zu erwarten", so der Sprecher.

Genau das will der Nabu prüfen. "Wir wollen uns naturschutzfachlich ansehen, was da gemacht wird", erklärt Peter Kremer.

Im Falle eines Erfolgs würde die Genehmigung aufgehoben. Das Verfahren beginnt von vorn. Und die Bauarbeiten? Beurteilen könne er das noch nicht, da er bis jetzt keine Einsicht in die Unterlagen habe. Daher sei nicht absehbar, welche Auswirkungen ein Urteil haben würde.

Zweifel ob Kompensation ausreicht

"Ich zweifele aber daran, dass die getroffenen Kompensationsmaßnahmen ausreichen", sagt der Anwalt. Kremer hat den Nabu auch in einem anderen Fall gegen die Bundeswehr vertreten. Es ging um die Genehmigung von Tiefflügen über dem Truppenübungsplatz in der Altmark. Der Nabu wollte im Vorfeld beteiligt werden. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Verband Recht.

Die Bundeswehr hatte auch in diesem Fall mit Geheimhaltung argumentiert. "Das Gericht stellte damals fest, dass die Beachtung des Naturschutzrechtes den Verteidigungsauftrag der Bundeswehr nicht gefährdet", sagt Kremer.

Der Truppenübungsplatz ist zugleich ein Vogelschutzgebiet mit einer Größe von zirka 23000 Hektar. Zudem steht die Landschaft dort als sogenanntes FFH-Gebiet unter Naturschutz.