1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. Notorischer Dieb erhält letzte Bewährungschance

Viertägiger Prozess vor dem Jugendschöffengericht Notorischer Dieb erhält letzte Bewährungschance

Von Ilka Marten 04.04.2014, 03:21

Zwei Männer aus dem Raum Klötze wurden vor dem Gardeleger Jugendschöffengericht verurteilt, weil sie bei einer Diskoschlägerei mitprügelten und einen Fernseher stahlen. Ein weiterer Diebstahl konnte dem 19-Jährigen, einem Bewährungsversager, trotz Zeugen nicht nachgewiesen werden.

Gardelegen l Mit einer Bewährungsstrafe und Geldauflage kam ein 19-Jähriger aus dem Raum Klötze davon, der wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls vorm Jugendschöffengericht in Gardelegen angeklagt war. Dem Gefängnis entging er nur, weil ihm einer von zwei Diebstählen nicht nachgewiesen werden konnte, auch wenn das "Gericht den Verdacht hat, dass Sie was gemacht haben", so Richter Axel Bormann. Er kritisierte die Ermittlungsarbeit der Polizei, "die nicht eins und eins zusammengezählt hat". Ganze vier Tage dauerte es, ehe der Prozess ein Ende fand. Mehr als zehn Zeugen wurden gehört.

Ursprünglich waren vier Männer wegen der gefährlichen Körperverletzung bei einer Diskoprügelei am Salzwedeler Speicher angeklagt. Übrig blieben am Ende die zwei, die neben der Körperverletzung in Salzwedel einen Diebstahl auch zugaben: der 19-Jährige und ein 21-Jähriger, beide stammen aus dem selben Klötzer Ortsteil. Der 19-Jährige war vor Gericht kein unbeschriebenes Blatt. Zahlreiche Verurteilungen hatte er bereits kassiert - wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauchs. Immer wieder und wieder.

Straftaten in Brome, Cheine, Apenburg und Steimke

Im Juni 2012 gab es sechs Monate Jugendstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Am 26. Februar 2013 vorerst die letzte Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in sieben Fällen und Fahrens ohne Fahrerlaubnis: zwölf Monate Jugendstrafe, vorläufig zur Bewährung ausgesetzt. Bormann verlas minutenlang, welche Straftaten der Angeklagte bereits begangen hatte: In Apenburg war er 2012 in eine Firma eingedrungen, in Cheine in eine Werkhalle, in Klötze entwendete er eine Kettensäge, in Steimke wurden Beil und Axt aus einer Gartenlaube gestohlen, in Brome zwei Kleintraktoren, ebenfalls in Brome zwei Crossmotorräder. Eines davon klauten der Angeklagte und der Mittäter sogar ein zweites Mal. Mit einer Simson-Maschine wurde er in Altferchau beim Fahren ohne Führerschein erwischt.

"Der hat so was von gelogen, das gibt es gar nicht."

Die entscheidende Diebstahlstat bei der jüngsten Verhandlung aber bestritt er. Im April 2013 - und damit nach seiner letzten Verurteilung - soll er in seinem Wohnort aus einer Scheune einen Schlagbohrer, einen Kompressor und mehrere Werkzeugkoffer entwendet haben. Ein Ehepaar hatte den jungen Mann erkannt und sagte das auch vor Gericht. Das Paar konnte jedoch nicht konkret sagen, was er in seinem Handwagen transportierte. Weil sich der Täter merkwürdig verhielt - sich in der Einfahrt versteckte, als ein Auto kam - rief der Zeuge nachts um drei Uhr die Polizei und weckte die Nachbarin, damit sie nachschaut, ob was gestohlen wurde. Doch auffällig war nichts. Ein Alibi bekam der Angeklagte von seinem Vater. Bormann dazu: "Der hat so was von gelogen, das gibt es gar nicht."

Erst am Himmelfahrtstag fiel der Besitzerin des Kompressors der Diebstahl auf, am Tor der Scheune waren klare Einbruchsspuren zu erkennen, es wurde auch Anzeige erstattet. Bormann: "Spätestens da hätte man von Seiten der Polizei mal schalten und nachschauen können, wo man das Diebesgut finden könnte." Aber: "Die machen nichts."

Zugegeben hatte der 19-Jährige einen Einbruchsdiebstahl in ein Hotel in Rühen, in dem er und ein Mitangeklagter im November 2012 einen Fernseher geklaut hatten. Als er seinen Kumpel (21), der auch in die Schlägerei in Salzwedel verwickelt war, des Diebstahls beschuldigte, schaute dieser mehr als angewidert, brachte aber vor dem nächsten Verhandlungstag sogar den Fernseher zur Polizei zurück - nachdem er erst einen anderen hatte abgeben wollen, dessen Annahme die Polizei jedoch verweigert hatte.

Kuriosum bei dieser Straftat: Der Vater des 19-Jährigen holte die beiden nachts aus Rühen ab und will nicht bemerkt haben, dass einer der beiden einen großen Flachbildfernseher in den Kofferraum seines Autos gelegt hatte. Bormann sagte kopfschüttelnd: "Das ist ein Stück aus dem Tollhaus."

Viele Zeugen, aber wenige konkrete Erinnerungen gab es zur Diskoprügelei in Salzwedel am Speicher am 22. Dezember 2012. Fest steht, dass acht Männer aufeinandertrafen, die ganz offensichtlich fast alle alkoholisiert waren. Der eine mehr, der andere weniger. Wer konkret mit der Prügelei anfing, blieb am Ende ungewiss. Fest stand jedoch, "dass mein Mandant zugeschlagen hat", so Pflichtverteidigerin Susann Lühmann zum Verhalten des 19-Jährigen.

Auch der 21-Jährige hatte während der Verhandlung eingeräumt, "dass ich womöglich angefangen habe". Es habe Stress mit den anderen - vier junge Männer aus Salzwedel - gegeben. Der 21-Jährige, von Beruf inzwischen Soldat, erlitt eine Schürfwunde und Kopfschmerzen. Bormann: "So ist es bei vielen Körperverletzungen, wenn Alkohol im Spiel ist." Nichtigkeiten brächten dann plötzlich ein Pulverfass zum Zünden. Fest stand für das Gericht jedoch: "Die anderen waren nicht die Aggressoren."

"Ich bin der Erste, der laut brüllt: Jetzt geht es in Gefängnis!"

Die Urteile fielen am Ende wie folgt aus: Der 19-Jährige, der zurzeit eine Ausbildung absolviert, muss sich jetzt zwei Jahre bewähren, gelingt ihm dies nicht, "bin ich der Erste der laut brüllt: Jetzt geht es ins Gefängnis", so Bormann deutlich. Dann muss der Mann 14 Monate Strafe absitzen in der Jugendhaftanstalt Raßnitz. Außerdem muss er 1000 Euro an den Förderverein der Otto-Reutter-Grundschule zahlen, der damit eine Tischtennisplatte finanzieren möchte.

Für den 21-Jährigen fiel das Urteil wegen der Körperverletzung und des Fernseher-Diebstahls milder aus, weil er bei Weitem nicht so ein langes Vorstrafenregister aufwies wie sein Kumpel. Zweimal war der Mann wegen Sachbeschädigung angeklagt, einmal wegen Diebstahls, alle Verfahren wurden eingestellt. Das Gardeleger Amtsgericht verurteilte ihn jedoch im Februar 2013 wegen gemeinschaftlicher Volksverhetzung.

In Salzwedel hatte der Mann mit weiteren Tätern gegen einen Bus geschlagen, in dem ein dunkelhäutiger Mann saß. Die Täter hatten gerufen: "Nigger raus, Neger raus, Ausländerschwein, Kanake." 250 Arbeitsstunden musste er dafür leisten, außerdem 1600 Euro an die Gedenkstätte des Konzentrationslagers Buchenwald zahlen. Dorthin muss er nun erneut 1000 Euro wegen des Diebstahls und der Körperverletzung überweisen.