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Gericht spricht Hörnlein vom Gasdiebstahlvorwurf frei Viele Baustellen für den Garley-Chef

Von Gesine Biermann 24.04.2014, 11:24

Garley-Chef Ludwig Hörnlein kämpft um den Gardeleger Gerstensaft und will zum Jubiläum ein Festbier brauen. Doch er muss sich gegen den Vorwurf wehren, er habe Gas von einer Hauptleitung abzapfen wollen. Zwar sprach ihn das Gericht frei, doch die Staatsanwaltschaft geht in Berufung.

Gardelegen l In Gardelegen sucht man es vergebens: Garley-Bier ist im Jahr des großen Jubiläums - am 16. Juli besitzt die Stadt genau 700 Jahre lang das Braurecht - in keinem Supermarktregal zu finden. Das gilt andernorts offenbar nicht, zumindest versichert das der Mann, dem die Markenrechte des laut Eigenwerbung ältesten deutschen Bieres gehören:

"Wenn ich ehrlich bin, verkaufe ich das Garley mehr in Hartmannsdorf als in Gardelegen", sagt Braumeister Ludwig Hörnlein gestern am Volksstimme-Telefon. Denn gebraut habe er es, wie im vergangenen Jahr versprochen, versichert der gebürtige Bayer und aktuelle Garley-Chef. Es sei "im Geschmack an das Original-Garley angelehnt" in Hartmannsdorf bei Chemnitz hergestellt und abgefüllt worden, wird nun aber offenbar von den sächsischen Nachbarn verkostet und nicht in der Garley-Stadt.

Dass es hier im Sommer ein Bierjubiläum geben wird, ist Hörnlein indes bekannt. Und es gebe, sagt er, auch schon Vorbereitungen. "Wir sind dran. Zwingend müssen wir uns da mit einem eigenen Bier präsentieren. Wir müssen das aber in Ruhe angehen", sagt Hörnlein. Denn derzeit tue sich "jeden Tag eine neue Baustelle auf". "Wir haben jetzt Wasser, wir haben Strom und Druckluft", informiert er. Gerade gestern habe man in Hartmannsdorf eine Wasserprobe aus Gardelegen analysiert. Zudem seien Bausicherungsmaßnahmen an den Gebäuden angeschoben worden.

Baustellen hatte der Chef der Hartmannsdorfer Brauerei in der jüngsten Zeit allerdings auch noch in ganz anderer Hinsicht. Denn erst vor wenigen Tagen ging ein Strafprozess gegen Hörnlein zu Ende. Vor dem Döbelner Amtsgericht musste sich der 52-Jährige wegen des Verdachtes der Sachbeschädigung und Herbeiführung einer Brandgefahr verteidigen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, die Hauptgasleitung eines Energieversorgers angezapft zu haben (wir berichteten).

Der Vorfall soll sich bereits im Mai 2012 zugetragen haben. Hörnlein soll, so schreibt die Freie Presse Chemnitz, am 26. Mai dieses Jahres zwei Mitarbeiter eines ausländischen Bauunternehmens, die auf dem Gelände der Hartmannsdorfer Brauerei arbeiteten, zu einem Erdloch an einem Malzlager geführt haben, an der eine Rohrleitung verlief. An dieses, so Staatsanwalt Sebastian Hertwig, sollten die Bauarbeiter im Auftrag von Hörnlein eine Rohrverbindung anschweißen. Angeblich habe er den Männern erzählt, dass es sich um eine Abwasserleitung handele. Ohne zu wissen, dass es in Wahrheit eine Gasleitung gewesen sei, hätten die Kollegen den Auftrag ausgeführt.

"Aber wenn man erfolgreich ist, hat man eben auch Neider."

Dass die Hauptleitung tatsächlich angezapft worden ist, konnte die Anklage nicht beweisen. Zwar hatten ein Sachverständiger und ein Mitarbeiter des Energieunternehmens später Veränderungen an dem Rohr entdeckt, die durch Schweißarbeiten entstanden sein sollen, ein verminderter Gasverbrauch in der Brauerei sei aber nicht zu verzeichnen gewesen.

Zudem hatten sich laut Informationen der Freien Presse Zeugen in Widersprüche verwickelt. Und auch der Bauunternehmer selbst war - wiederum von Hörnlein - angezeigt worden, weil er nach dessen Angaben ein Notstromaggregat gestohlen habe. Der Baufirmenchef widersprach, er habe das Gerät gekauft und bezichtigte Hörnlein im Gegenzug der falschen Verdächtigung.

Doch auch dieser Vorwurf konnte nicht bewiesen werden. Das Döbelner Amtsgericht sprach Hörnlein wegen mangels an Beweisen in allen Anklagepunkten frei. "Besser hätte es für mich ja nicht laufen können, als dass ich uneingeschränkt freigesprochen wurde", so der Brauereichef.

Er wünsche zwar "nicht einmal meinem ärgsten Feind", dass er sich gegen solche Vorwürfe verteidigen müsse. "Aber wenn man erfolgreich ist, hat man eben auch Neider." Seinem Unternehmen hätte die Angelegenheit zudem glücklicherweise nicht geschadet, "im Gegenteil", er habe viel Zuspruch erfahren, so Hörnlein.

Den wird er in der kommenden Zeit allerdings weiterhin brauchen. Denn die Staatsanwaltschaft ist in Berufung gegangen.