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  7. Ausnahmeantrag für Estedter Schule

Mit Absichtserklärungen von Eltern wird nach derzeitigem Stand die Gesamtschülerzahl erreicht Ausnahmeantrag für Estedter Schule

Von Cornelia Ahlfeld 30.04.2014, 03:19

Die Stadtverwaltung wird für die Grundschule Estedt eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Konkret geht es dabei um die Eingangsklasse. Mit den Absichtserklärungen von Eltern auf einen künftigen Schulbesuch ihrer Kinder in Estedt werde die Mindestvorgabe von 52 Schülern erreicht.

Gardelegen l Kehrtwende in der Debatte um die mögliche Schließung der Estedter Peter-Härtling-Grundschule - die Stadt wird eine Ausnahmegenehmigung für die Schule beantragen. Konkret für die Genehmigung der ersten Klasse der Schule, denn für die Eingangsklasse werden die Vorgaben des Landes von mindestens 13 Schülern nicht erreicht. Wohl aber nach jetzigem Stand für die gesamte Schule. Es habe dazu in der vergangenen Woche intensive Gespräche mit der Schulplanungsbehörde, dem Landkreis, gegeben, informierte Bürgermeister Konrad Fuchs am Montagabend im Stadtrat.

"Wie die Absichtserklärungen zu werten sind, entzieht sich meiner Kenntnis."

Dem vorausgegangen seien Gespräche mit Vertretern des Kreises und Elternvertretern der Schule. Die hätten dem Kreis insgesamt acht Absichtserklärungen von Eltern vorgelegt, wonach deren Kinder künftig in Estedt beschult werden sollen. Sechs Erklärungen würden sich auf das kommende neue Schuljahr auswirken, zwei auf das Schuljahr 2015/2016. "Wie die Absichtserklärungen zu bewerten sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Das liegt auch nicht auf unserem Tisch. Ich habe jetzt davon auszugehen, dass wir damit die vom Land geforderten Mindestschülerzahlen von 52 überschreiten. Wir haben dann 54 Schüler, und damit wäre ein Fortbestand der Schule möglich", sagte Fuchs.

Eine Ausnahmengenehmigung für die Schule insgesamt müsse nicht beantragt werden. Das müsse die Stadt als Schulträger allerdings für die Eingangsklasse erledigen. Das Land habe die Mindestzahlen für erste Klasse mit 13 Schülern vorgegeben. Die werde in Estedt nicht erreicht. Dafür wird die Verwaltung nun einen Ausnahmeantrag an das Landesschulamt stellen.

Einen gesonderten Stadtratsbeschluss gab es dazu am Montagabend nicht. "Ich gehe davon aus, dass der Ausnahmeantrag die Zustimmung des Stadtrates findet", so Fuchs, zumal der Stadtrat bereits die Resolution gegen die Schulschließung verabschiedet habe. "Aus meiner Sicht ist das das Einzige, was wir jetzt tun können. Wir stellen den Ausnahmeantrag unabhängig von den Bescheiden des Landesschulamtes zu den Absichtserklärungen", sagte Fuchs.

"Ich habe Hochachtung gegenüber den Eltern, die das auf den Weg gebracht haben."

Bei den Absichtserklärungen von acht Elternpaaren zur Beschulung in der Estedter Peter-Härtling-Grundschule handelt es sich zum Teil um Eltern, die erst einen Umzug in den Einzugsbereich der Estedter Grundschule planen. Für zwei Kinder liegt eine Absichtserklärung vor, die aber im Bereich anderer Schulen zu Hause seien.

Inwieweit die vom Landesschulamt genehmigt und anerkannt werden, ist derzeit noch offen. Ein Bescheid steht dazu noch aus, informierte gestern auf Anfrage Kreissprecherin Birgit Eurich.

Es habe sich gegenüber der Volksstimme-Berichterstattung vom 26. April noch keine Änderung ergeben.

Im Stadtrat gab es am Montagabend auch keine weiteren Redebeiträge mehr zu diesem Thema. Einzig SPD-Stadtrat Walter Thürer ergriff noch einmal das Wort und zeigte sich erleichtert, dass es möglicherweise gelingt, eine Schließung der Schule aufgrund fehlender Schülerzahlen abzuwenden.

"Ich habe Hochachtung gegenüber den Eltern, die das auf den Weg gebracht haben. Ich habe mich allerdings auch etwas geschämt. Es wäre aber unsere Aufgabe als Stadtrat gewesen, das zu schaffen", betonte Thürer. Dennoch sei er froh, dass der Ausnahmeantrag nun gestellt werde.