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Aufwandsentschädigungen der Ortsbürgermeister SPD-Fraktion will mehr Gerechtigkeit

Von Jörg Marten 27.01.2011, 04:27

Schon im vergangenen Jahr gab es heftige Diskussionen. Am Montag geht die Debatte um die Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Ortsbürgermeister in eine neue Runde. Dann entscheidet der Rat in seiner konstituierenden Sitzung über die Höhe der Zahlungen an die neuen Ortsbürgermeister.

Gardelegen. Es dürfte spannend werden gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode: Mindestens drei unterschiedliche Anträge wird es am kommenden Montag bei der konstituierenden Sitzung des Stadtrates geben zum Thema Aufwandsentschädigungen für die Ortsbürgermeister.

Die Linke möchte den Ortsbürgermeistern der zum 1. Januar zwangseingemeindeten Gemeinden 50 Prozent ihrer einstigen Entschädigungen zubilligen. Die CDU will 75 Prozent gewähren und damit eine Gleichbehandlung zumindest mit den sechs Ortsbürgermeistern erreichen, deren Gemeinden zum 1. Januar 2010 freiwillig nach Gardelegen kamen.

Die Verwaltung hatte in ihrer Beschlussvorlage zudem noch eine 60-Prozent- und eine 100-Prozentregelung aufgeführt und zur Entscheidung gestellt.

Die SPD macht nun einen ganz neuen Vorschlag: Sie will eine Gleichbehandlung der neuen Ortsbürgermeister der Orte erreichen, die im Januar dieses Jahres zwangseingemeindet worden waren. Konkret geht es um die Ortsbürgermeister von 15 Orten. Kassieck, Jävenitz und Jerchel hatten auf die Einführung der Ortschaftsverfassung verzichtet und damit auf einen Ortsbürgermeister.

Die bisherigen Gemeindebürgermeister haben Aufwandsentschädigungen in sehr unterschiedlicher Höhe erhalten, auch wenn ihre Gemeinden nahezu identische Einwohnnerzahlen hatten. Einige Gemeinden hatten die Spannweite der vom Innenministerium zugelassenen Entschädigung voll ausgenutzt, andere Gemeinden wiederum nicht. Eine allgemeine prozentuale Absenkung der alten Sätze würde nun nach Ansicht der SPD diese Ungerechtigkeit weiter fortsetzen. Das wollen die Genossen nicht.

Deshalb sollen diese Bürgermeister nach SPD-Ansicht künftig 60 Prozent des Maximalbetrages erhalten, den das Innenministerium den Gemeindebürgermeistern für eine Übergangszeit zubilligt. Das ist immer noch deutlich mehr, als das Innenministerium im Runderlass Ortsbürgermeistern üblicherweise zugesteht. Da nämlich liegt die Obergrenze für Ortsbürgermeister bei Gemeinden bis zu 500 Einwohnern bei 154 Euro. Die würden nach dem SPD-Vorschlag bereits bei den kleinsten Gemeinden (bis 200 Einwohner) mit 277 Euro deutlich überschritten.

Unberührt von allen Vorschlägen – ob Verwaltung, Linke, CDU oder SPD – bleiben die Aufwandsentschädigungen der fünf Ortschaftsbürgermeister aus Hemstedt, Berge, Kloster Neuendorf, Algenstedt und Schenkenhorst, die bereits zum 1. Juli 2009 eingemeindet worden waren und die sich ihre Aufwandsentschädigung in alter Höhe hatten festschreiben lassen. An diesen Verträgen ist nicht zu rütteln. Unberührt bleiben aber bei allen bisher vorliegenden Vorschlägen auch die sechs Ortschaften Jeseritz, Potzehne, Roxförde, Wannefeld, Wiepke und Zichtau, die zum 1. Januar 2010 kamen und für deren Ortsbürgermeister der Rat nach heftiger Debatte die Entschädigung auf 75 Prozent ihrer alten Bezüge festgelegt hatte. Diese Regelung, festgeschrieben in der Aufwandsentschädigungssatzung, ist vertraglich nicht gebunden. Sie könnte jederzeit geändert werden.

Das aber wollen bislang weder Linke noch die CDU oder die SPD.