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Tat von 2011 Viel Glück für den "dümmsten Einbrecher der Altmark"

Von Ilka Marten 19.05.2014, 03:26

Mieste l Er ließ seinen Rucksack mit Portemonnaie, Personalausweis und Rucksack stehen, als er aus dem Haus flüchtete - doch vor Gericht kam er mit einem blauen Auge davon. Amtsrichter Axel Bormann stellte das Verfahren wegen Hausfriedensbruchs gegen einen 30 Jahre alten Miester "zähneknirschend" ein, wie er betonte.

Angeklagt war der Mann ursprünglich wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls, am Ende blieb jedoch nur der Hausfriedensbruch, weil ihm der Diebstahl nicht nachgewiesen werden konnte. Zugetragen haben soll sich die Tat bereits im Juli 2011. Bormann merkte an: "Da hat offensichtlich jemand ein Dezernat aufgeräumt." Der Miester soll in ein Gehöft eingebrochen sein, indem er eine Jalousie am Fenster zerstörte und die Scheibe zerschlug. Dann soll er eine antike Küchenwaage, eine antike Küchenuhr und ein Kaffeeservice mit Tablett und Zuckerdose gestohlen haben. Wert: 300 Euro, der Schaden durch die Sachbeschädigung: 1000 Euro.

Seinen Rucksack, den er mitgebracht hatte, ließ der Miester stehen. "Stand damals nicht in der Zeitung: `Dümmster Einbrecher der Altmark lässt Personalausweis und Rucksack zurück`?", fragte Bormann.

Der redselige Angeklagte gab zu, dass er betrunken in das Haus gegangen sei. "Mein Cousin suchte damals ein Haus. Das stand ewig leer, wir haben da früher immer Eier gekauft. Ich war besoffen und wollte das Gehöft angucken." Bormann bissig: "Hat Ihnen jemand freudestrahlend geöffnet?" Nein, er sei über das Tor geklettert und dann durch ein offenes Fenster ins Haus gelangt. Der Richter dazu: "Wozu gibt es Türen?"

Der 30-Jährige bestritt, dass er das Fenster eingeschlagen habe. Die Blutspuren seien Folge, dass er rückwärts in einen Stuhl gefallen sei und sich am Fensterglas verletzt habe: "Ich habe geblutet wie ein Schwein und bin abgehauen." Seinen Rucksack - mit vollen Bierflaschen - vergaß der Mann. Und gestohlen habe er nichts: "Wie hätte ich das mitnehmen sollen?" Bormann entgegnete: "Und das soll ich Ihnen glauben? Ich höre es wohl, doch glauben kann es ich kaum."

Der Mann war vor Gericht kein Unbekannter, saß vor einigen Jahren mehr als eineinhalb Jahre im Gefängnis, erzählte er selbst, unter anderem wegen Diebstahls. Allerdings: Sein aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister war leer, alle Eintragungen sind inzwischen gelöscht. Bormann: "Sie haben so viel Schwein." Einen Tag nach der Tat - wieder nüchtern - fiel dem Miester sein fehlender Rucksack auf, er ging erneut zu dem Haus und stellte plötzlich fest, dass es bewohnt war. Bormann zeigte dazu der Staatsanwältin unter anderem Bilder einer gefüllten Speisekammer: "Sieht wirklich nicht unbewohnt aus", merkte er an.

Die Bewohner hatten den Rucksack des Angeklagten nach ihrer Rückkehr gefunden und die Polizei über Einbruch und Diebstahl informiert, aber "die Polizei hat sich nicht mit Ruhm bekleckert", so Bormann. Mit Unverständnis fügte er hinzu: "Dass sich die Polizei nicht mal überlegt hat, ob man zu Ihnen hingeht."

Zwar gebe es knapp vier Wochen nach der Tat einen Aktenvermerk bei der Polizei, dass der Täter mit Betäubungsmitteln in Verbindung gebracht werden könne, dass eine Wohnungsdurchsuchung aber womöglich nichts bringe, da er die gestohlenen Dinge wahrscheinlich bereits verkauft habe, um an Geld zu kommen. Damit endeten die Aktivitäten der Polizisten. Bormann kopfschüttelnd: "Die Geschädigten sind auch nie vernommen worden, es gab auch keinen Strafantrag."

So endete das Verfahren fast drei Jahre nach der Tat mit der Einstellung. Bormann zu dem Miester: "Ihnen ist das gesamte Glück der Justiz auf die Füße gefallen, weil die Ermittlungen schleppend und rudimentär waren und Sie alkoholisiert. So viele Chancen bekommt man nicht oft." Vor drei Jahren hätte der Auszug des Miesters aus dem Bundeszentralregister ganz anders ausgesehen. Dann wäre er um eine Verurteilung sicher nicht herumgekommen.