1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. 20-Jähriger hatte Sex mit Zwölfjähriger

Kalbenser wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt / "Ich wollte mein Leben genießen" 20-Jähriger hatte Sex mit Zwölfjähriger

Von Ilka Marten 11.06.2014, 03:23

Zu sechs Monaten Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilte das Jugendschöffengericht einen 20 Jahre alten Kalbenser wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Der Mann muss außerdem an diesem Wochenende für drei Tage in die Jugendarrestanstalt nach Halle.

Gardelegen l Mit einem Telefonat des Richters war gestern klar: Der Straftäter muss am Freitagmittag in Halle in der Jugendarrestanstalt sein, um dort das Wochenende hinter Gittern zu verbringen. Wenige Minuten zuvor hatte das Jugendschöffengericht in Gardelegen den 20 Jahre alten Kalbenser wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu sechs Monaten Jugendstrafe, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. Die Tat gab der Angeklagte zu, bei der ersten Vernehmung bei der Polizei hatte er dies noch bestritten. "Ihre erste Antwort war: Schwachsinn", zitierte Richter Axel Bormann aus den Akten.

Am 19. Januar hatte der 20-Jährige in seinem Zimmer der Familienwohnung Geschlechtsverkehr mit einem zwölf Jahre alten Mädchen aus Kalbe. "Es ist so gewesen. Ich habe alles durch die rosarote Brille gesehen. Mir ist erst im Nachhinhein bewusst geworden, was ich für Mist gebaut habe", sagte der Angeklagte. Eine Aussage, die Staatsanwältin Rosemarie Fährmann so nicht stehen ließ, denn bereits 2011 war ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes gegen den Mann eingestellt worden. "Spätestens seitdem wussten Sie, dass Sie keine Kinder anfassen dürfen", so Fährmann.

Der Angeklagte verteidigte den Vorfall 2011 mit den Worten: "Ich habe sie nicht missbraucht." Sexuelle Kontakte mit dem damals 13-jährigen Mädchen räumte der Mann jedoch gestern ein.

Dass der Kalbenser auch wusste, dass das Mädchen beim Missbrauch im Januar erst zwölf Jahre alt war, bestritt er nicht. Die Mutter der jungen Kalbenserin hatte ihm sogar eine SMS mit dem Alter ihrer Tochter geschrieben. Zum Geschlechtsverkehr sagte der Mann, dass "ich das nicht gemacht hätte, wenn sie es nicht gewollt hätte". Gezwungen habe er sie nicht. Und er habe beim Sex gemerkt, dass sie keine Jungfrau mehr sei: "Ich merke so etwas." Richter Bormann merkte kopfschüttelnd an: "Hören Sie auf zu reden."

Kennengelernt habe er die Zwölfjährige beim Altstadtfest 2013. "Aber da war nichts bis aufs Umarmen beim Tschüsssagen", berichtete der Kalben-ser. Im Januar dann wollte sich die Schülerin mit ihm treffen. Zuvor hatte er von einem Bekannten bereits Unterwäsche- und Nacktfotos des Teenagers bekommen.

"Ich habe kein Geld, kein Konto."

Das Leben des jungen Mannes verlief bisher eher pro-blematisch. 2010 schaffte der Kalbenser den Hauptschulabschluss, seitdem absolvierte er eine Maßnahme nach der anderen. Bewerbungstraining, Lebensläufe schreiben, Metallarbeiten. Aus zwei Maßnahmen flog er wegen Drogenkonsums heraus. Schon die Schulkarriere des Mannes war schwierig. Mehrere Einrichtungen musste er wegen Verhaltensauffälligkeiten verlassen, zwischendurch war er drei Monate zur Therapie. "Ich habe kein Geld, kein Konto und wusste gar nicht, dass ich Geld bekomme", sagte er, als die Jugendgerichtshelferin erklärte, dass die Mutter den Hartz-IV-Antrag für ihren Sohn gestellt habe. Wortreich und mit vielen Ausflüchten stellte er seine vorgeblich umfangreichen Bemühungen um einen Ausbildungsplatz dar: "In Kalbe fange ich noch an, zu suchen." Bormann ärgerlich: "Sie müssen mal im Internet gucken und nicht mit kleinen Mädchen pimpern. Ihre Mutter reißt sich den Arsch auf und Sie freuen sich morgens über Brötchen, oder was?"

"Ich schlafe meist länger als die meisten".

Nein, so sei es nicht, denn "ich schlafe meist länger als die meisten". Mit jedem Satz, den er sagte, schockierte der Mann das Jugendschöffengericht und die Staatsanwältin mehr. Die Begründung, warum er seit vier Jahren nichts mache, war für ihn auch klar: "Ich wollte mein Leben nach der Schule erstmal genießen und nicht gleich arbeiten, meinem jugendlichen Leben nachgehen." Unzweifelhaft stand für Jugendgerichtshelferin, Staatsanwältin, Pflichtverteidiger und das Jugendschöffengericht fest, dass der Mann noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden soll. Das Gericht urteilte, dass "schädliche Neigungen vorliegen und die Schwere der Schuld erheblich ist", so dass eine Jugendstrafe angemessen sei. Mit dem Urteil von sechs Monaten Freiheitsstrafe ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft von 150 gemeinnützigen Arbeitsstunden hinaus.

Als Auflage muss der Kalbenser außerdem 25 Wochen jeweils 20 Stunden arbeiten, ingesamt 500 Stunden. Bormann deutlich: "Wenn Sie nicht arbeiten gehen, gehen Sie in den Bau." Außerdem wird er am Freitagmittag zu einem Wochenendarrest in der Jugendarrestanstalt in Halle erwartet. Der Richter: "Sonst stehen Sie auf der Fahndungsliste."