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Prozessauftakt vor dem Landgericht Stendal Wachmann soll Kollegin zum Sex gezwungen haben

Von Wolfgang Biermann 12.06.2014, 01:14

Stendal/Letzlingen l Ab dem heutigen Donnerstag muss sich ein Mann aus dem Landkreis Stendal vor dem Landgericht in Stendal wegen sexueller Nötigung verantworten. Die Tat soll sich schon vor geraumer Zeit, nämlich im Herbst 2012 bei Letzlingen ereignet haben. Der 30-Jährige soll demnach als damaliger Angehöriger eines im Land Brandenburg ansässigen Wachschutzunternehmens, das mit der Absicherung des Truppenübungsplatzes auf dem Gefechtsübungszentrum Letzlingen betraut war, am 6. Oktober 2012 seine Kollegin mit Gewalt zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Die Tat soll sich während einer Streifentätigkeit im Bereich Nord des Truppenübungsplatzes ereignet haben.

Erschwerend hinzu kommt laut Anklage, dass der nicht vorbestrafte Angeklagte zur Tatzeit eine Dienstpistole (Heckler Koch P8, Kaliber 9 mm) mit sich geführt haben soll. In den Ermittlungen soll der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Tatvorwürfe bestritten und von "gegenseitigem Einvernehmen" gesprochen haben.

Die Frau soll von einem Psychologen der Bundeswehr betreut worden sein, nachdem sie sich zunächst einem Vorgesetzten und auch einem Kollegen offenbart hatte. Im Protokoll eines wenige Wochen nach der Tat geführten Personalgesprächs sollen ihre Angaben festgehalten worden sein. Im Ergebnis dessen soll dem Angeklagten vom Arbeitgeber eine Abmahnung erteilt worden sein. Gemäß Strafgesetzbuch drohen bei Feststellung des angeklagten Sachverhalts durch das Gericht drei Jahre Gefängnis als Mindeststrafe, weil er eine Waffe bei sich führte.

Drei Prozesstage sind bislang von der 1. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Simone Henze-von Staden für den Fall angesetzt worden. Das Urteil ist nach derzeitigem Stand für den 25. Juni vorgesehen.